Berlin (ots) - Die Pläne der Bundesregierung zur Stromregulierung
lehnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) als
mittelstandsfeindlich entschieden ab. Der Gesetzentwurf sieht eine
Festschreibung des betriebswirtschaftlich umstrittenen
Kalkulationsverfahrens der Nettosubstanzerhaltung und die
Berücksichtigung der kompletten Körperschaftssteuer bei der
Berechnung der Preise für die Stromnetznutzung vor. Die Folge wäre
eine einseitige Bevorzugung von Stromnetzbetreibern zu Lasten von
Wettbewerbern und Kunden. Denn: Die gesetzliche Regelung würde der
Netzbetreiberseite weit überdurchschnittliche Umsatzrenditen von
deutlich mehr als 15 % sichern und andererseits den gewerblichen
Mittelstand mit zusätzlichen Energiekosten von etwa 2 Mrd. €
belasten. Das kann niemand, der mehr und fairen Wettbewerb zum
Vorteil der Kunden will, ernsthaft unterstützen.
Auch die diskutierte Entlastung der Großkunden von überhöhten
Netzpreisen, die nichts mit der tatsächlichen Kostensituation zu tun
hätte, lehnen wir ab. Das Nachsehen hätten auch hier die
mittelständischen Kunden, die die vollen Preise zahlen müssten.
Wir fordern die Bundesregierung statt dessen auf, der
Regulierungsbehörde die Möglichkeit zu eröffnen, die Anwendung von
Kostenmodellen auf der Basis effizienter Netze und Betriebsführung
durchzusetzen.
Originaltext: DIHK Dt. Industrie- und Handelskammertag
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=39438
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_39438.rss2
Dr. Dieter Kreikenbaum
kreikenbaum.dieter@berlin.dihk.de
030-20308-2202
lehnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) als
mittelstandsfeindlich entschieden ab. Der Gesetzentwurf sieht eine
Festschreibung des betriebswirtschaftlich umstrittenen
Kalkulationsverfahrens der Nettosubstanzerhaltung und die
Berücksichtigung der kompletten Körperschaftssteuer bei der
Berechnung der Preise für die Stromnetznutzung vor. Die Folge wäre
eine einseitige Bevorzugung von Stromnetzbetreibern zu Lasten von
Wettbewerbern und Kunden. Denn: Die gesetzliche Regelung würde der
Netzbetreiberseite weit überdurchschnittliche Umsatzrenditen von
deutlich mehr als 15 % sichern und andererseits den gewerblichen
Mittelstand mit zusätzlichen Energiekosten von etwa 2 Mrd. €
belasten. Das kann niemand, der mehr und fairen Wettbewerb zum
Vorteil der Kunden will, ernsthaft unterstützen.
Auch die diskutierte Entlastung der Großkunden von überhöhten
Netzpreisen, die nichts mit der tatsächlichen Kostensituation zu tun
hätte, lehnen wir ab. Das Nachsehen hätten auch hier die
mittelständischen Kunden, die die vollen Preise zahlen müssten.
Wir fordern die Bundesregierung statt dessen auf, der
Regulierungsbehörde die Möglichkeit zu eröffnen, die Anwendung von
Kostenmodellen auf der Basis effizienter Netze und Betriebsführung
durchzusetzen.
Originaltext: DIHK Dt. Industrie- und Handelskammertag
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=39438
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