
Nicht zur Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten, Japan,
Australien oder in einer anderen Jurisdiktion bestimmt, in der eine
solche Veröffentlichung unzulässig wäre.
Der Vorstand von Standard Life hat heute bestätigt, dass er
beabsichtigt, den Mitgliedern zu empfehlen, dass die Gesellschaft
unter der Voraussetzung des zufriedenstellenden Abschlusses aller
rechtlichen, aufsichtsrechtlichen und sonstigen Verfahren eine
Demutualisierung und einen Börsengang an der Londoner Börse
durchführen soll. Standard Life wird seine anspruchsberechtigten
Mitglieder bis Ende Oktober 2005 anschreiben und um die Bestätigung
ihrer Versicherungs- und Kontaktdaten bitten, damit sichergestellt
ist, dass die betreffenden Mitglieder ihre Ausgleichsleistungen
erhalten. Die meisten anspruchsberechtigten Mitglieder würden für den
Verlust ihrer Mitgliedschaft Gratis-Aktien erhalten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die meisten anspruchsberechtigten Mitglieder würden für den
Verlust ihrer Mitgliedschaft Gratis-Aktien erhalten. Aus rechtlichen
und praktischen Gründen können jedoch einigen anspruchsberechtigten
Mitgliedern keine Aktien zugeteilt werden. Stattdessen würden diese
Mitglieder eine Ausgleichsleistung in bar erhalten oder der Wert
ihrer Versicherungspolice würde entsprechend erhöht werden.
- Standard Life wird im Rahmen einer Außerordentlichen
Mitgliederversammlung, die voraussichtlich im Mai oder Juni 2006
stattfinden wird, um die Zustimmung der stimmberechtigten Mitglieder
für die Demutualisierung mit anschließendem Börsengang bitten.
Gegenstand der Abstimmung wird der Beschlussvorschlag von Standard
Life sein. Um die Demutualisierung und den Börsengang durchführen zu
können, müssen sich mindestens 75% der abgegebenen Stimmen für den
Beschlussvorschlag aussprechen.
- Der Vorstand von Standard Life gibt außerdem bekannt, dass die
Gesellschaft ab einschließlich 18. Oktober 2005 keine neuen
Mitglieder mehr aufnimmt. Versicherungsanträge, die am oder nach dem
18. Oktober 2005 eingehen, begründen keine Mitgliedschaftsrechte
mehr.
- Eine neue Holdinggesellschaft, die Standard Life plc, würde den
Geschäftsbetrieb der Standard Life Gruppe übernehmen und an der
Londoner Börse notiert werden. Das tatsächliche Datum des Börsengangs
wird so bald wie möglich nach der Außerordentlichen
Mitgliederversammlung bestimmt werden und von einer Reihe von
Faktoren abhängen, u. a. von rechtlichen und aufsichtsrechtlichen
Verfahren sowie von Börsenmarktbedingungen.
- Mitglieder, deren überschussberechtigte Verträge am oder nach
dem 18. Oktober 2005 fällig werden, können ein Recht zum Bezug von
Gratis-Aktien erwerben. Voraussetzung hierfür ist, dass die
Mitglieder in der Außerordentlichen Mitgliederversammlung einer
entsprechenden Änderung der Satzung von Standard Life zustimmen, die
der Vorstand vorschlägt. Mitglieder, deren Vertrag vor dem 18.
Oktober 2005 fällig wird, haben aus diesem Vertrag keinen Anspruch
auf Gratis-Aktien.
- Die den Mitgliedern vorgelegten Beschlussvorschläge werden von
der britischen Finanzaufsicht (FSA) geprüft und unterliegen der
Genehmigung durch das zuständige schottische Zivilgericht (Court of
Session). Der unabhängige Sachverständige Mike Arnold wird dem
zuständigen schottischen Zivilgericht einen Bericht über die
Beschlussvorschläge vorlegen. Darüber hinaus müssen weitere
rechtliche, aufsichtsrechtliche und sonstige Voraussetzungen für die
Demutualisierung und Börsennotierung von Standard Life erfüllt sein.
In einer Stellungnahme zur Mitteilung des Vorstands sagte der
Vorstandsvorsitzende Sir Brian Stewart: "Der Vorstand ist weiterhin
überzeugt, dass eine Demutualisierung mit anschließendem Börsengang
im besten Interesse der Mitglieder, der Kunden und der Gesellschaft
ist. Der Versand der entsprechenden Vorschläge an die Mitglieder ist
vor der für Mai oder Juni 2006 geplanten Außerordentlichen
Mitgliederversammlung vorgesehen."
"Wenn die Beschlussvorschläge von den Mitgliedern unterstützt
werden, werden die meisten anspruchsberechtigten Mitglieder die
Möglichkeit haben, für den Verlust ihrer Mitgliedschaft Gratis-Aktien
zu erhalten. Es ist jedoch noch zu früh, um über den Wert dieser
Aktien eine Aussage zu treffen."
"Im Oktober 2005 werden wir die anspruchsberechtigten Mitglieder
anschreiben. Ihre Antwort darauf ist sehr wichtig, um damit
sicherzustellen, dass wir die korrekten Angaben zu ihren
Versicherungsverträgen und zu ihren Kontaktdaten haben. Nur dadurch
können wir die Zuteilung von Aktien oder anderen Ausgleichsleistungen
gewährleisten."
"Unter der Leitung von Sandy Crombie haben wir seit Beginn der
strategischen Überprüfung unseres Geschäfts im Januar 2004 exzellente
Fortschritte gemacht. Es liegt noch viel Arbeit vor uns, bis wir den
Mitgliedern unsere Vorschläge vorlegen können, aber ich bin
überzeugt, dass Standard Life eine spannende und erfolgreiche Zukunft
vor sich hat. Die geplante Demutualisierung und der Börsengang sind
wichtige Schritte auf dem Weg zur Erreichung unserer ehrgeizigen
Ziele."
Ende
Diese Bekanntmachung ist nicht zur Veröffentlichung in den
Vereinigten Staaten, Japan, Australien oder einer anderen
Jurisdiktion bestimmt, in der eine solche Veröffentlichung unzulässig
wäre. Die Informationen in dieser Bekanntmachung begründen kein
Verkaufsangebot von Sicherheiten in den Vereinigten Staaten, Japan,
Australien oder in einer anderen Jurisdiktion. Die Sicherheiten, auf
die hierin Bezug genommen wird, dürfen weder direkt noch indirekt in
den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, es sei denn,
sie sind gemäß dem erweiterten U.S. Securities Act of 1933
registriert oder von der Registrierung befreit. Standard Life
beabsichtigt nicht, die hierin genannten Sicherheiten in den
Vereinigten Staaten registrieren zu lassen. Kein Geld, keine
Sicherheiten und kein anderes Entgelt werden hierdurch angefordert
und werden, wenn es im Zusammenhang mit den hierin enthaltenen
Informationen angeboten wird, nicht akzeptiert.
Mitteilung an Redakteure
1. Informationen zur Gesellschaft:
Standard Life ist einer der größten Anbieter von
Finanzdienstleistungen in Großbritannien. Das Unternehmen managt ein
Vermögen im Wert von £117 Milliarden (Stand: 30. Juni 2005) und
erwirtschaftete zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 30. Juni 2005
weltweit einen Bruttoumsatz (gross premium income) in Höhe von £6,2
Milliarden. Standard Life hat weltweit ungefähr 7 Millionen Kunden,
von denen ca. 2,4 Millionen im Falle der Demutualisierung Anspruch
auf eine Ausgleichsleistung haben. Standard Life besteht aus Life and
Pensions UK und Europe (einschließlich des Geschäfts in Deutschland,
Österreich und Irland), Standard Life Bank, Standard Life Investments
und Standard Life Healthcare. Außerdem ist Standard Life durch
Niederlassungen, Tochtergesellschaften und Joint Ventures in
zahlreichen Ländern wie Kanada, Indien, China und Hongkong vertreten.
2. Gründe, die für eine Demutualisierung sprechen:
Standard Life ist davon überzeugt, dass bei Beibehaltung der
Rechtsform auf Gegenseitigkeit die Risiken für Versicherungsnehmer
mit überschussberechtigten Verträgen zunehmen werden, und dass eine
Demutualisierung diese Risiken reduzieren würde. Die drei
Hauptgründe, warum Standard Life nun von der Richtigkeit einer
Demutualisierung und der Gewährung von Aktien anstelle der
Mitgliedschaft an die anspruchsberechtigten Mitglieder überzeugt ist,
sind:
Freisetzung des Unternehmenswertes
Die Demutualisierung und der Börsengang würden den
anspruchsberechtigten Mitgliedern anstelle ihrer
Mitgliedschaftsrechte Zugang zu ihrem Anteil am Unternehmenswert von
Standard Life gewähren. In der Vergangenheit konnte Standard Life
seinen Mitgliedern zusätzliche Vorteile aufgrund der Mitgliedschaft
in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit bieten. Heute hat
die Gesellschaft nicht mehr dieselbe Flexibilität, diese zusätzlichen
Vorteile zu bieten. Die anspruchsberechtigten Mitglieder können nun
wählen, ob Standard Life als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
weiterbestehen oder ob eine Demutualisierung durchgeführt werden
soll, womit ihr Anteil am Unternehmenswert der Gesellschaft frei
verfügbar würde, während ihre Rechte aus den Versicherungsverträgen
unberührt blieben.
Steigende Risiken einer Mitgliedschaft
In einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit tragen die
Anleger mit überschussberechtigten Verträgen die Geschäftsrisiken und
sind am Gewinn der Gruppe beteiligt. Während überschussberechtigte
Verträge in einigen Märkten (z. B. Deutschland) weiterhin beliebt
sind, erwarten wir, dass der Anteil der Anleger in
überschussberechtigte Verträge am Kundenstamm über die Gesamtheit
unseres Geschäfts abnehmen wird. Infolgedessen gehen wir davon aus,
dass die allgemeinen Risiken, denen die Anleger mit
überschussberechtigten Verträgen ausgesetzt sind, künftig von immer
weniger Personen getragen werden. In einer Aktiengesellschaft liegen
diese Risiken hauptsächlich bei den Aktionären. Daher sollte die
Demutualisierung diese Risiken für Versicherungsnehmer reduzieren.
Zugang zu Eigenkapital
Zum Zeitpunkt der Erstnotierung an der Londoner Börse beabsichtigt
Standard Life zusätzliches Kapital aufzunehmen, um sein Geschäft
weiter zu festigen und auszubauen. Durch die Demutualisierung und den
Börsengang erhielte Standard Life den Zugang zu zusätzlichem
Eigenkapital, der ihm als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
verwehrt wäre.
3. Anschreiben zur Bestätigung der persönlichen Daten:
Die Anschreiben zur Bestätigung der Vertrags- und Kontaktdaten
werden ab dem 18. Oktober 2005 versendet.
4. Definitionen:
Mitglieder: Mitglieder sind im Allgemeinen Versicherungsnehmer der
Standard Life Assurance Company (oder, wenn ein Versicherungsvertrag
durch mehr als eine Person abgeschlossen wurde, der erstgenannte oder
nominierte der Versicherungsnehmer), die ihre Verpflichtungen gemäß
den dafür geltenden Versicherungsbedingungen erfüllt haben. Die
Mitglieder haben bestimmte Mitgliedschaftsrechte, darunter das Recht,
die Protokolle der Jahres- und der Außerordentlichen
Mitgliederversammlungen in Kopie zu erhalten und einzusehen.
Berechtigte Mitglieder: Berechtigte Mitglieder sind im Allgemeinen
Mitglieder der Standard Life Assurance Company, die seit mindestens
sechs Monaten einen überschussberechtigten Versicherungsvertrag
besitzen. Sie sind berechtigt, an Jahresmitgliederversammlungen und
Außerordentlichen Mitgliederversammlungen teilzunehmen, dort
abzustimmen und das Wort zu ergreifen.
Anspruchsberechtigte Mitglieder: Dies sind Mitglieder der Standard
Life Assurance Company, die über den Antrag auf Änderung der
Rechtsform (Demutualisierung) abstimmen dürfen und die im Falle einer
Demutualisierung mit anschließendem Börsengang einen Anspruch auf
Aktien oder andere Ausgleichsleistungen hätten. Diese
anspruchsberechtigten Mitglieder sind überwiegend Mitglieder eines
überschussberechtigten Vertrages, der spätestens am 30. März 2004
beantragt wurde*, die die Bedingungen aus ihrem Versicherungsvertrag
erfüllt haben und deren Versicherungsverträge zum Datum der
Außerordentlichen Mitgliederversammlung noch in Kraft sind.
*Neue Mitglieder, die einen überschussberechtigten Vertrag am oder
nach dem 31. März 2004 bei uns eingereicht haben, haben überwiegend
einen Verzicht auf ihr Stimmrecht und auf sämtliche
Ausgleichszahlungen erklärt.
5. Zuteilung der Aktien an die Mitglieder und die Behandlung von
Mitgliedern mit Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb von
Großbritannien:
Wenn Standard Life demutualisiert, bekommen die meisten
anspruchsberechtigten Mitglieder Aktien ("Gratis-Aktien") an Stelle
ihrer Mitgliedschaft zugeteilt, die durch die Demutualisierung endet.
Diese Aktien erhalten die Mitglieder gratis, d. h. ohne monetäre
Gegenleistung an Standard Life. Wenn Standard Life demutualisiert und
an der Londoner Börse notiert wird, behalten die
anspruchsberechtigten Mitglieder ihren Versicherungsvertrag, der dann
zwischen ihnen und einer Gesellschaft innerhalb der Standard Life
Gruppe bestehen würde. Die Gratis-Aktien erhalten sie zusätzlich zu
ihrem Versicherungsvertrag. Standard Life wird sicherstellen, dass
die Interessen und die Belange der Versicherungsnehmer gewahrt
werden. Dazu ist das Unternehmen auch gesetzlich verpflichtet.
Andere anspruchsberechtigte Mitglieder, einschließlich jener, die
ihren Wohn- oder Geschäftssitz in den Vereinigten Staaten, Australien
und Neuseeland oder in bestimmten anderen Jurisdiktionen außerhalb
von Großbritannien haben, würden aus verschiedenen rechtlichen oder
praktischen Gründen eine Ausgleichsleistung in bar erhalten.
6. Beratung durch Investmentbanken:
Standard Life wird von den Investmentbanken Lazard, Merill Lynch
und UBS Investment Bank beraten.
7. Mike Arnold - der unabhängige Sachverständige:
Ein unabhängiger Sachverständiger wird untersuchen, welche
Auswirkungen der Beschlussvorschlag über die Demutualisierung
möglicherweise haben könnte und die Ergebnisse in einem Bericht
zusammenfassen, der dem schottischen Zivilgericht vorgelegt wird.
Gegenstand der Untersuchung sind unter anderem die Interessen der
Versicherungsnehmer und Mitglieder. Im April hat Standard Life Mike
Arnold für die Durchführung dieser Untersuchung bestimmt. Er ist ein
qualifizierter Aktuar und war bereits bei der Demutualisierung
zahlreicher britischer Versicherungen als Sachverständiger tätig. Die
Ernennung von Mike Arnold wurde durch die britische Aufsichtsbehörde
für Finanzdienstleistungsunternehmen genehmigt.
Originaltext: Standard Life Versicherung
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