
Für die Mitarbeiter und die Pensionäre des Konzerns hat die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf den BHF Pension Trust als Treuhänder zudem den Vorteil, dass die betrieblichen Rentenansprüche internationalen Standards entsprechend nun zusätzlich privatrechtlich gegen Insolvenz gesichert sind. Die Verwaltung des Treuhandvermögens übernimmt die Frankfurter Fondsbank, das Vermögensmanagement liegt in den Händen von FRANKFURT-TRUST. Bemerkenswert an der vom BHF-BANK Konzern gewählten CTA-Lösung ist, dass neben den Direktzusagen auch Entgeltumwandlungsansprüche, Vorruhestandsverpflichtungen, Jubiläumsrückstellungen und Arbeitszeitkonten darin enthalten sind. Mit dem CTA weist die BHF-BANK erneut ihre besondere Kompetenz als Asset Manager nach. Die Nachfrage nach dieser Dienstleistung zeigt schon jetzt, dass sich der BHF-BANK-Konzern damit neue Geschäftsmöglichkeiten erschließt.
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