BERLIN (AP)--Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) will die Hartz-IV-Leistungen für Langzeitarbeitslose zwischen 18 und 25 Jahren spürbar kürzen. Ein Sprecher Münteferings bestätigte am Sonntag insoweit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Es gebe eine entsprechende "Formulierungshilfe" des Ministeriums für einen von den Koalitionsfraktionen vorbereiteten Gesetzentwurf zur Umsetzung der vereinbarten Einsparungen bei den Hartz-IV-Leistungen. Die Grünen sprachen von einer inakzeptablem "Schnapsidee".
Eine von "Bild" berichtete Kürzung auf 80% der Regelleistung wollte der Sprecher nicht bestätigen. Der Umfang der Kürzung könne je nach den Umständen im Einzelfall variieren. Dabei werde davon ausgegangen, dass die Betroffenen Teil einer bestehenden Bedarfsgemeinschaft seien. Dem Bericht zufolge soll der Gesetzentwurf davon ausgehen, dass die jungen Langzeitarbeitslosen bis 25 Jahren weiter im Elternhaus leben.
Bisher galten alle volljährigen Arbeitslosen als eigenständige Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf den vollen Regelsatz sowie Übernahme der Miet- und Heizungskosten. Das hatte auch dazu geführt, dass sich die Betroffenen häufig eigens aus diesem Grund eine eigene Wohnung mieteten. Künftig solle das nur noch möglich sein, wenn die jungen Leute aus "schwerwiegenden sozialen Gründen" bei den Eltern ausziehen müssten und die Behörde den Umzug vorher genehmigt habe.
Die Bundesgeschäftsführerin der Grünen, Steffi Lemke, nannte Haushaltssanierung auf Kosten arbeitsloser Jugendlicher nicht akzeptabel. Nach der "Rentennummer" sei das schon die zweite Schnapsidee Münteferings. Das ALG II müsse erhöht werden, nicht gekürzt. Jugendliche brauchten Perspektiven und Förderung statt neuer Daumenschrauben.
DJG/apo
Eine von "Bild" berichtete Kürzung auf 80% der Regelleistung wollte der Sprecher nicht bestätigen. Der Umfang der Kürzung könne je nach den Umständen im Einzelfall variieren. Dabei werde davon ausgegangen, dass die Betroffenen Teil einer bestehenden Bedarfsgemeinschaft seien. Dem Bericht zufolge soll der Gesetzentwurf davon ausgehen, dass die jungen Langzeitarbeitslosen bis 25 Jahren weiter im Elternhaus leben.
Bisher galten alle volljährigen Arbeitslosen als eigenständige Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf den vollen Regelsatz sowie Übernahme der Miet- und Heizungskosten. Das hatte auch dazu geführt, dass sich die Betroffenen häufig eigens aus diesem Grund eine eigene Wohnung mieteten. Künftig solle das nur noch möglich sein, wenn die jungen Leute aus "schwerwiegenden sozialen Gründen" bei den Eltern ausziehen müssten und die Behörde den Umzug vorher genehmigt habe.
Die Bundesgeschäftsführerin der Grünen, Steffi Lemke, nannte Haushaltssanierung auf Kosten arbeitsloser Jugendlicher nicht akzeptabel. Nach der "Rentennummer" sei das schon die zweite Schnapsidee Münteferings. Das ALG II müsse erhöht werden, nicht gekürzt. Jugendliche brauchten Perspektiven und Förderung statt neuer Daumenschrauben.
DJG/apo