Meinung Ungeahnte Folge eines Betrugs von Sebastian Wolff Erst ein paar Wochen ist es her, als wohl einer der spektakulärsten Betrugsskandale der letzten Jahre aufflog: Bei der Geldtransportfirma Heros wurden offenbar über Jahre systematisch Kundengelder von Transporten für private Zwecke und zum Stopfen von Finanzlöchern der Firma unterschlagen. Jetzt, da sich der Insolvenzverwalter um das Skandalunternehmen kümmert, kommt zunehmend das ganze Ausmaß der kriminellen Machenschaften ans Licht. Bis zu 1 000 Firmen seien geschädigt worden. Diese hätten einen Schaden von rund 500 Millionen Euro geltend gemacht. Jetzt fordert der Insolvenzverwalter 35 Millionen Euro vom Fiskus zurück. Begründung: Das Unternehmen habe Steuern auf Einnahmen gezahlt, die nur zum Schein erzielt worden waren, um das Betrugssystem aufrecht zu erhalten. Auf den ersten Blick scheint die Forderung des Insolvenzverwalters reichlich dreist zu sein: Soll Heros etwa im Nachhinein für seine kriminellen Aktivitäten auch noch zu Lasten des Steuerzahlers belohnt werden? Denkt man einen Schritt weiter, wird allerdings deutlich, dass das Ansinnen des Insolvenzverwalters durchaus seine Berechtigung hat. Schließlich würden die 35 Millionen Euro bei einer Erstattung nicht den Tätern zufließen, sondern den Opfern des Betrugs. Damit ließe sich zumindest ein kleiner Teil des entstandenen Schadens reparieren. Im Sinne der Steuergerechtigkeit kann es jedenfalls nicht sein, wenn der Fiskus Gelder behält, die ihm offensichtlich nicht zustehen, weil die Grundlage für deren Zahlung sich nachträglich erübrigt hat. Natürlich müssen die betroffenen Finanzämter vor einer Erstattung genau überprüfen, ob die Rechnung des Insolvenzverwalters stimmt und die geforderte Summe mit den tatsächlich von Heros zu viel gezahlten Steuern übereinstimmt. Doch an sich ist die Forderung des Insolvenzverwalters nur konsequent, so ungewöhnlich sie auf den ersten Blick auch erscheinen mag. Seite 12
Dies ist eine Meldung der Berliner Zeitung. Für den Inhalt ist ausschließlich die Berliner Zeitung verantwortlich.
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