DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom AG soll ihren Wettbewerbern den lange geforderten Breitbandzugang über das Internet gewähren. Das will die Bundesnetzagentur dem Bonner Konzern anordnen. Sie veröffentlichte am Mittwoch den Entwurf für eine entsprechende Regulierungsverfügung. Gleichzeitig soll die Telekom verpflichtet werden, sich die Preise für diese wichtige Vorleistung vorab genehmigen zu lassen.
Bei dem so genannten Bitstream Access auf Ebene des Internetprotokolls (IP) geht es darum, dass die Telekom für andere Unternehmen die Leitungen zwischen den Endkunden und dem Web herstellt. Es ist ein Vorprodukt, das in erster Linie für den Massenmarkt gedacht ist und sich hauptsächlich an Internet-Service-Provider mit geringer eigener Infrastruktur wie AOL, freenet oder 1&1 richtet. Es ist aber auch als Ergänzung für Netzbetreiber wie Arcor oder QSC interessant.
Die Telekom vertritt den Standpunkt, dass sie bereits jetzt Bitstromzugang zur Verfügung stellt. Diese Funktion erfüllt aus ihrer Sicht ein Kombi-Angebot, bei dem die Wettbewerber DSL-Anschlüsse des Konzerns gegen Rabatt auf eigene Rechnung und unter eigenem Namen weiterverkaufen (DSL-Resale) und dafür gleichzeitig dessen Leitungen in Anspruch nehmen (ZISP).
Die alternativen Anbieter meinen hingegen, das sei kein wirklicher direkter Breitbandzugang, weil ihnen lediglich die von der Telekom vorgegebenen Produkte bzw Bandbreiten zur Verfügung stünden. Das aber erlaube eine Differenzierung im Markt nur über den Preis. Beim Direktzugang zum Endkunden seien außerdem technische Leistungen wie eine schnellere Zustellung von Datenpaketen oder deren raschere Zusammensetzung beim Empfänger möglich.
Die Diskussion über den Bitstromzugang währt schon lange. Eine erste Anhörung zu dem Thema hatte der Regulierer bereits 2003 unternommen. Die Telekom hatte lange gezögert, ihren Konkurrenten Zugang zu ihrem DSL-Netz zu gewähren. Im Jahr 2004 hatte sie dann Resale eingeführt. Dadurch bekam die DSL-Verbreitung in Deutschland einen regelrechten Schub. Von den 10,4 Mio Anschlüssen, die Ende vorigen Jahres gezählt wurden, entfallen 1,5 Mio auf das Resale. Weitere 6,4 Mio hat die Telekom direkt vermarktet, und die restlichen 2,5 Mio boten Wettbewerber auf Basis eigener Infrastruktur oder über die Miete der "letzten Meile" zum Endkunden an.
Der Entwurf der Bundesnetzagentur steht jetzt vier Wochen zur Diskussion. Falls am Ende tatsächlich eine ex-ante-Regulierung herauskommt, würde das bedeuten, dass die Telekom bei den Konditionen, die sie beim Resale gewährt, nicht mehr frei schalten und walten kann. Dass dieser Bereich problematisch ist, zeigen aktuelle Beschwerden von Wettbewerbern. Der Regulierer und das Bundeskartellamt prüfen zur Zeit ein bestimmtes Vorleistungsprodukt der Telekom, das großen DSL-Wiederverkäufern höhere Rabatte einräumt als kleinen (net rental). Das Kölner Landgericht lehnte vorige Woche einen Antrag von freenet auf Unterlassung ab.
Das Thema Bitstromzugangs hat noch eine andere Facette. Die Telekom bietet nämlich noch ein weiteres Vorprodukt an, das für Unternehmen gedacht ist, die sich an Geschäftskunden mit hohen qualitativen Ansprüchen richten (ATM Bitstream). Hier sollen die Großhandelspreise des Bonner Konzerns nach den Vorstellungen der Regulierungsbehörde nur der nachträglichen Kontrolle unterliegen.
-Von Stefan Paul Mechnig, Dow Jones Newswires, ++ 49 (0) 211 - 13 87 213,
TMT.de@dowjones.com
DJG/stm/brb
Bei dem so genannten Bitstream Access auf Ebene des Internetprotokolls (IP) geht es darum, dass die Telekom für andere Unternehmen die Leitungen zwischen den Endkunden und dem Web herstellt. Es ist ein Vorprodukt, das in erster Linie für den Massenmarkt gedacht ist und sich hauptsächlich an Internet-Service-Provider mit geringer eigener Infrastruktur wie AOL, freenet oder 1&1 richtet. Es ist aber auch als Ergänzung für Netzbetreiber wie Arcor oder QSC interessant.
Die Telekom vertritt den Standpunkt, dass sie bereits jetzt Bitstromzugang zur Verfügung stellt. Diese Funktion erfüllt aus ihrer Sicht ein Kombi-Angebot, bei dem die Wettbewerber DSL-Anschlüsse des Konzerns gegen Rabatt auf eigene Rechnung und unter eigenem Namen weiterverkaufen (DSL-Resale) und dafür gleichzeitig dessen Leitungen in Anspruch nehmen (ZISP).
Die alternativen Anbieter meinen hingegen, das sei kein wirklicher direkter Breitbandzugang, weil ihnen lediglich die von der Telekom vorgegebenen Produkte bzw Bandbreiten zur Verfügung stünden. Das aber erlaube eine Differenzierung im Markt nur über den Preis. Beim Direktzugang zum Endkunden seien außerdem technische Leistungen wie eine schnellere Zustellung von Datenpaketen oder deren raschere Zusammensetzung beim Empfänger möglich.
Die Diskussion über den Bitstromzugang währt schon lange. Eine erste Anhörung zu dem Thema hatte der Regulierer bereits 2003 unternommen. Die Telekom hatte lange gezögert, ihren Konkurrenten Zugang zu ihrem DSL-Netz zu gewähren. Im Jahr 2004 hatte sie dann Resale eingeführt. Dadurch bekam die DSL-Verbreitung in Deutschland einen regelrechten Schub. Von den 10,4 Mio Anschlüssen, die Ende vorigen Jahres gezählt wurden, entfallen 1,5 Mio auf das Resale. Weitere 6,4 Mio hat die Telekom direkt vermarktet, und die restlichen 2,5 Mio boten Wettbewerber auf Basis eigener Infrastruktur oder über die Miete der "letzten Meile" zum Endkunden an.
Der Entwurf der Bundesnetzagentur steht jetzt vier Wochen zur Diskussion. Falls am Ende tatsächlich eine ex-ante-Regulierung herauskommt, würde das bedeuten, dass die Telekom bei den Konditionen, die sie beim Resale gewährt, nicht mehr frei schalten und walten kann. Dass dieser Bereich problematisch ist, zeigen aktuelle Beschwerden von Wettbewerbern. Der Regulierer und das Bundeskartellamt prüfen zur Zeit ein bestimmtes Vorleistungsprodukt der Telekom, das großen DSL-Wiederverkäufern höhere Rabatte einräumt als kleinen (net rental). Das Kölner Landgericht lehnte vorige Woche einen Antrag von freenet auf Unterlassung ab.
Das Thema Bitstromzugangs hat noch eine andere Facette. Die Telekom bietet nämlich noch ein weiteres Vorprodukt an, das für Unternehmen gedacht ist, die sich an Geschäftskunden mit hohen qualitativen Ansprüchen richten (ATM Bitstream). Hier sollen die Großhandelspreise des Bonner Konzerns nach den Vorstellungen der Regulierungsbehörde nur der nachträglichen Kontrolle unterliegen.
-Von Stefan Paul Mechnig, Dow Jones Newswires, ++ 49 (0) 211 - 13 87 213,
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