Ohne Verantwortung
Der Bundesrechnungshof liefert dankenswerterweise aktuelle Hinweise darauf, warum die staatlichen Ausgaben für die Hartz-IV-Arbeitsmarktreform so exorbitant über den Erwartungen liegen: Eine Mischung aus Konstruktionsfehlern und Verantwortungslosigkeit trägt dazu bei, dass die Reform vielerorts weit hinter dem Anspruch ihrer Architekten zurückbleibt, Langzeitarbeitslose stärker zu fordern und zu fördern. Immer mehr Menschen erhalten zwar das Arbeitslosengeld II, doch ein großer Teil von ihnen wartet vergeblich auf eine bessere Betreuung, so der traurige Befund.
Der Rechnungshof, der bis März 2006 an immerhin 90 Orten in Deutschland Schwerpunktprüfungen durchgeführt hat, weist detailgenau auf die vielfältigen Probleme hin: Demnach müssen ein Drittel der Arbeitslosengeld-II-Bezieher mehr als ein halbes Jahr lang warten, bis sie mit ihren Betreuern über künftige Arbeitsmöglichkeiten ein erstes strategisches Gespräch geführt haben. Bei etwa der Hälfte aller Ein-Euro-Jobs wissen die Betreuer nicht, welche Tätigkeiten ihre Schützlinge am Ende überhaupt ausüben. Und bei mehr als der Hälfte der überprüften Fälle hat die Behörde private Vermögensverhältnisse oder Unterhaltsverpflichtungen von Angehörigen nicht ausreichend kontrolliert.
Eineinhalb Jahre nach dem Start der Reform können sich Politik und Behörden nicht mehr darauf berufen, dass jede große Reform mit Implementierungsproblemen zu kämpfen hat. Die Mängel haben strukturelle Gründe, und die muss die Politik umgehend beseitigen, will sie ihrer Verantwortung für die Arbeitslosen und die Stabilität der öffentlichen Haushalte nachkommen.
Vor Ort haben Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagenturen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Kommunen die Betreuung der fünf Millionen Langzeitarbeitslosen übernommen, an 69 Orten erledigen die Kommunen die Aufgabe alleine. In vielen Arbeitsgemeinschaften ist bis heute ungeklärt, wer wann wichtige Entscheidungen zu treffen und zu verantworten hat. Der Bund, der die Arbeitslosen überwiegend alimentiert, hat die Kontrolle über die örtlichen Bedingungen durch eine Rahmenvereinbarung mit den Kommunen bereits Mitte 2005 weitgehend aus der Hand gegeben. Dennoch trifft er mit der BA Zielvereinbarungen über den Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit - ein absurder und scheinheiliger Vorgang, denn die BA kann die örtlichen Träger häufig gar nicht steuern.
Hinzu kommen auch nach eineinhalb Jahren massive Probleme der Betreuer mit der Hartz-IV-Software. Diese, die hohe Fluktuation des Personals und dessen häufig unzureichende Qualifikation tragen dazu bei, dass aus Hartz IV längst ein Milliardengrab geworden ist.
Kontakt: Kommentar@ftd.de
Ines Zöttl - 030/22074169
Horst von Buttlar - 040/31990236
Leo Klimm - 040/31990311
Dies ist eine Pressestimme der Financial Times Deutschland. Für Text und Inhalt ist ausschließlich die Financial Times Deutschland verantwortlich. Die geäußerten Ansichten reflektieren auch nicht die Ansichten von Dow Jones Newswires oder der Dow Jones and Company Inc.
Der Bundesrechnungshof liefert dankenswerterweise aktuelle Hinweise darauf, warum die staatlichen Ausgaben für die Hartz-IV-Arbeitsmarktreform so exorbitant über den Erwartungen liegen: Eine Mischung aus Konstruktionsfehlern und Verantwortungslosigkeit trägt dazu bei, dass die Reform vielerorts weit hinter dem Anspruch ihrer Architekten zurückbleibt, Langzeitarbeitslose stärker zu fordern und zu fördern. Immer mehr Menschen erhalten zwar das Arbeitslosengeld II, doch ein großer Teil von ihnen wartet vergeblich auf eine bessere Betreuung, so der traurige Befund.
Der Rechnungshof, der bis März 2006 an immerhin 90 Orten in Deutschland Schwerpunktprüfungen durchgeführt hat, weist detailgenau auf die vielfältigen Probleme hin: Demnach müssen ein Drittel der Arbeitslosengeld-II-Bezieher mehr als ein halbes Jahr lang warten, bis sie mit ihren Betreuern über künftige Arbeitsmöglichkeiten ein erstes strategisches Gespräch geführt haben. Bei etwa der Hälfte aller Ein-Euro-Jobs wissen die Betreuer nicht, welche Tätigkeiten ihre Schützlinge am Ende überhaupt ausüben. Und bei mehr als der Hälfte der überprüften Fälle hat die Behörde private Vermögensverhältnisse oder Unterhaltsverpflichtungen von Angehörigen nicht ausreichend kontrolliert.
Eineinhalb Jahre nach dem Start der Reform können sich Politik und Behörden nicht mehr darauf berufen, dass jede große Reform mit Implementierungsproblemen zu kämpfen hat. Die Mängel haben strukturelle Gründe, und die muss die Politik umgehend beseitigen, will sie ihrer Verantwortung für die Arbeitslosen und die Stabilität der öffentlichen Haushalte nachkommen.
Vor Ort haben Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagenturen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Kommunen die Betreuung der fünf Millionen Langzeitarbeitslosen übernommen, an 69 Orten erledigen die Kommunen die Aufgabe alleine. In vielen Arbeitsgemeinschaften ist bis heute ungeklärt, wer wann wichtige Entscheidungen zu treffen und zu verantworten hat. Der Bund, der die Arbeitslosen überwiegend alimentiert, hat die Kontrolle über die örtlichen Bedingungen durch eine Rahmenvereinbarung mit den Kommunen bereits Mitte 2005 weitgehend aus der Hand gegeben. Dennoch trifft er mit der BA Zielvereinbarungen über den Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit - ein absurder und scheinheiliger Vorgang, denn die BA kann die örtlichen Träger häufig gar nicht steuern.
Hinzu kommen auch nach eineinhalb Jahren massive Probleme der Betreuer mit der Hartz-IV-Software. Diese, die hohe Fluktuation des Personals und dessen häufig unzureichende Qualifikation tragen dazu bei, dass aus Hartz IV längst ein Milliardengrab geworden ist.
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