KÖLN (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt teilt ihre Ermittlungen gegen den Satellitenbetreiber SES Astra und die Privatsender RTL und ProSiebenSat.1 zur geplanten Verschlüssung bei der digitalen Übertragung von Sendungen auf. Die Beiladung von Betroffenen solle so erleichtert werden, sagte eine Sprecherin der Behörde am Dienstag auf Nachfrage von Dow Jones Newswires. SES Astra will die Programme von RTL und ProSiebenSat.1 künftig grundverschlüsselt übertragen, um eine Satellitenempfangsgebühr berechnen zu können.
Das Kartellamt geht dem Verdacht nach, dass es bei der Entwicklung des Verschlüsselungsmodells zu wettbewerbswidrigen Absprachen zwischen den beiden großen Privatsenderketten und dem Satellitenbetreiber gekommen ist. Abgetrennt werden die Ermittlungen ausschließlich gegen SES Astra. Hier soll geklärt werden, ob SES Astra mit Hilfe von technischen Spezifikationen der Empfangsboxen ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt, sagte die Kartellamtssprecherin.
Ein Sprecher von SES Astra sagte Dow Jones Newswires, es gebe keine "keine neue Qualität" in den Ermittlungen des Kartellamtes. Sprecher von RTL und ProSiebenSat.1 waren für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.
Sollte das Kartellamt zu dem Schluss kommen, dass sich SES Astra sowie die beiden Privatsenderketten wettbewerbswidrig verhalten haben, kommt es zunächst zu einer Abmahnung und in einem nächsten Schritt eventuell zu einer Untersagung, gegen die der Rechtsweg eingelegt werden kann.
Gegen eine Satellitenempfangsgebühr als solche hat das Kartellamt nach Darstellung ihres Präsidente Ulf Böge keine Einwände. Die Behörde ermittle vielmehr, ob die ebenfalls geplante elektronische Programmverschlüsselung, die für die Gebühr notwendig sei, auf wettbewerbskonformen Wege erfolge, sagte Böge vor Monaten.
-Von Archibald Preuschat, Dow Jones Newswires; +49 (0)211 - 138 72 18,
archibald.preuschat@dowjones.com
DJG/apr/rio
Das Kartellamt geht dem Verdacht nach, dass es bei der Entwicklung des Verschlüsselungsmodells zu wettbewerbswidrigen Absprachen zwischen den beiden großen Privatsenderketten und dem Satellitenbetreiber gekommen ist. Abgetrennt werden die Ermittlungen ausschließlich gegen SES Astra. Hier soll geklärt werden, ob SES Astra mit Hilfe von technischen Spezifikationen der Empfangsboxen ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt, sagte die Kartellamtssprecherin.
Ein Sprecher von SES Astra sagte Dow Jones Newswires, es gebe keine "keine neue Qualität" in den Ermittlungen des Kartellamtes. Sprecher von RTL und ProSiebenSat.1 waren für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.
Sollte das Kartellamt zu dem Schluss kommen, dass sich SES Astra sowie die beiden Privatsenderketten wettbewerbswidrig verhalten haben, kommt es zunächst zu einer Abmahnung und in einem nächsten Schritt eventuell zu einer Untersagung, gegen die der Rechtsweg eingelegt werden kann.
Gegen eine Satellitenempfangsgebühr als solche hat das Kartellamt nach Darstellung ihres Präsidente Ulf Böge keine Einwände. Die Behörde ermittle vielmehr, ob die ebenfalls geplante elektronische Programmverschlüsselung, die für die Gebühr notwendig sei, auf wettbewerbskonformen Wege erfolge, sagte Böge vor Monaten.
-Von Archibald Preuschat, Dow Jones Newswires; +49 (0)211 - 138 72 18,
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