Berlin (AP)--Im Streit um höhere Gaspreise hat die Gasag AG, Berlin, eine juristische Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht entschied am Montag, dass die Erhöhung der Tarife vom Oktober 2005 in Teilen unwirksam ist. Insgesamt 38 Kunden, die mit Hilfe der Verbraucherzentrale gegen die Preiserhöhung geklagt hatten, konnten sich damit gegen den Gasversorger durchsetzen. Sie hatten geltend gemacht, dass das Unternehmen die Preiserhöhung nicht ausreichend begründet hatte. Der Gasversorger kündigte Berufung gegen die Entscheidung an.
Die Gasag hatte 2005 die Preise innerhalb von drei Monaten zwei Mal deutlich erhöht. Die Richter begründeten die Entscheidung gegen die Preiserhöhung damit, dass für die Kläger Sondertarife gegolten hätten. Für diese Kunden hätten demnach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gasag gegolten. Da jedoch die dort vorgesehenen Regelungen für Preiserhöhungen gegen das Transparenzgebot verstießen, sei die Anhebung unwirksam.
Der Gasag-Sprecher, Klaus Haschker, bezeichnete die Entscheidung als "nicht erfreulich". Die Gasag werde vor dem Kammergericht Berufung einlegen. Andernfalls sei es in Deutschland bald überhaupt nicht mehr möglich, Preise zu erhöhen. Das Unternehmen hatte die Anhebung der Gastarife mit höheren Beschaffungskosten begründet. Die Entscheidung des Landgerichts gilt allerdings nur für 38 der insgesamt 42 Kläger. Drei von ihnen hatten zum 1. Oktober neue Verträge abgeschlossen.
DJG/nas/bam
Die Gasag hatte 2005 die Preise innerhalb von drei Monaten zwei Mal deutlich erhöht. Die Richter begründeten die Entscheidung gegen die Preiserhöhung damit, dass für die Kläger Sondertarife gegolten hätten. Für diese Kunden hätten demnach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gasag gegolten. Da jedoch die dort vorgesehenen Regelungen für Preiserhöhungen gegen das Transparenzgebot verstießen, sei die Anhebung unwirksam.
Der Gasag-Sprecher, Klaus Haschker, bezeichnete die Entscheidung als "nicht erfreulich". Die Gasag werde vor dem Kammergericht Berufung einlegen. Andernfalls sei es in Deutschland bald überhaupt nicht mehr möglich, Preise zu erhöhen. Das Unternehmen hatte die Anhebung der Gastarife mit höheren Beschaffungskosten begründet. Die Entscheidung des Landgerichts gilt allerdings nur für 38 der insgesamt 42 Kläger. Drei von ihnen hatten zum 1. Oktober neue Verträge abgeschlossen.
DJG/nas/bam
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