Brüsseler Bevormundung Europas Konsumenten haben eine neue Verbündete: Die EU-Kommission, bisher als bürgerferner Bürokraten-Moloch wahrgenommen, profiliert sich als größte Verbraucherschutzzentrale des Kontinents. Zuletzt zwang sie Mobilfunkanbieter zu Preissenkungen bei Roaminggebühren für Auslandsgespräche. Jetzt soll es Fluggesellschaften verboten werden, mit Billigtarifen zu werben, die nicht den Endpreisen entsprechen.
Der Grat zwischen Verbraucherschutz und Bevormundung ist schmal - und im Fall der Flugtickets überschritten. Es ist Aufgabe Brüssels einzugreifen, wo der Wettbewerb behindert wird oder versagt; diese Bedingung ist bei den Roaminggebühren erfüllt. Umso besser, wenn der Eingriff kundenfreundliche Wirkung hat.
Anders stellt sich die Lage bei den Airlines dar. Von mangelndem Wettbewerb kann auf den meisten Flugstrecken keine Rede mehr sein. Im Gegenteil: Wenn sich Fluggesellschaften gegenseitig mit 0-Euro- oder 10-Euro-Tarifen unterbieten, ist das ein Zeichen für Wettbewerb. Damit entfällt für die Kommission die Notwendigkeit zum Handeln.
Es ist Verbrauchern zuzumuten, das Kleingedruckte auf den Plakaten oder den Internetseiten der Airlines zu lesen. Dort werden sie vor dem Kauf informiert, welche Kosten zum 0-Euro- oder 10-Euro-Ticket hinzukommen. Das muss mündigen Bürgern reichen.
Die Kommission argumentiert, wenn nur die Endpreise für Flugtickets inklusive aller Zuschläge angegeben werden dürften, wären die Preise transparenter. Das ist eine kühne Behauptung. Werden - wie bei den meisten Produkten üblich - nur noch die Endpreise angegeben, geht in Wahrheit Transparenz verloren. Dann wird den Kunden nämlich verschleiert, wie viel vom Ticketpreis gar nicht in die Kasse einer Airline wandert, sondern in die der Flughafenbetreiber, der Ölkonzerne oder des Staats.
Kontakt: Kommentar@ftd.de
Ines Zöttl - 030/22074169
Leo Klimm - 040/31990311
Christian Schütte - 030/22074169
Dies ist eine Pressestimme der Financial Times Deutschland. Für Text und Inhalt ist ausschließlich die Financial Times Deutschland verantwortlich. Die geäußerten Ansichten reflektieren auch nicht die Ansichten von Dow Jones Newswires oder der Dow Jones and Company Inc.
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Es ist Verbrauchern zuzumuten, das Kleingedruckte auf den Plakaten oder den Internetseiten der Airlines zu lesen. Dort werden sie vor dem Kauf informiert, welche Kosten zum 0-Euro- oder 10-Euro-Ticket hinzukommen. Das muss mündigen Bürgern reichen.
Die Kommission argumentiert, wenn nur die Endpreise für Flugtickets inklusive aller Zuschläge angegeben werden dürften, wären die Preise transparenter. Das ist eine kühne Behauptung. Werden - wie bei den meisten Produkten üblich - nur noch die Endpreise angegeben, geht in Wahrheit Transparenz verloren. Dann wird den Kunden nämlich verschleiert, wie viel vom Ticketpreis gar nicht in die Kasse einer Airline wandert, sondern in die der Flughafenbetreiber, der Ölkonzerne oder des Staats.
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