MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Betrugsfall ComROAD
Comroad hatte in den Jahren 1999 bis 2001 beinahe seinen gesamten Jahresumsatz vorgetäuscht. Dies war der größte Skandal in der Geschichte des Börsensegments Neuer Markt. Schnabel war zu einer Gefängnisstrafe wegen Kursbetrugs, Betrugs und Insiderhandels verurteilt worden.
Bemerkenswert an der jüngsten Entscheidung ist nach Einschätzung von Klägeranwalt Klaus Rotter, dass die Kläger nicht nachweisen mussten, dass sie ihre Aktien gerade auf Grund einer Mitteilung mit falschen Zahlen gekauft hatten. Dies hatte in vergleichbaren Fällen die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erschwert. Auf Grund der "flächendeckenden Fehlinformation" im Fall Comroad habe das Gericht auf die entsprechende Beweisaufnahme verzichtet./ax/DP/jha/
ISIN DE0005449409
AXC0131 2006-07-25/16:33