FRANKFURT (Dow Jones)--Angesichts des negativen öffentlichen Echos auf die Pläne zur Gesundheitsreform plant die große Koalition nach einem Pressebericht, den ausstehenden Gesetzentwurf erst nach den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen, die am 17. September stattfinden. Das Kabinett soll demnach nun erst in der zweiten Septemberhälfte über den Entwurf entscheiden, schreibt die "Frankfurter Rundschau" (FR/Freitagausgabe). Der Bundestag wäre dann erst Mitte Oktober befasst.
Dieser Zeitplan setzt allerdings schon vorab Verfahrensabsprachen mit den Bundestagsfraktionen von Union und SPD sowie den Länderchefs voraus, heißt es in dem Bericht. Ohne deren Wohlverhalten wäre das Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2007 angesichts der späten Einbringung nicht mehr gewährleistet. Bislang war angekündigt worden, dass der Gesetzentwurf "nach der Sommerpause" vorgelegt wird.
Das Verfahrensproblem bei einer späteren Vorlage des Gesetzes besteht dem Blatt zufolge darin, dass die Bundesländer selbst bei zügiger Behandlung im Bundestag die Möglichkeit hätten, durch Gegenvorschläge oder ein Vermittlungsverfahren auf weiterer Beratungszeit zu bestehen. Die Koalitionsspitze wolle nun erreichen, dass die Länder im Streitfall die dazu vorgegebenen zeitlichen Fristen nicht voll ausschöpfen. Der zweite mögliche Beschleunigungsweg, das Gesetz nicht als Regierungs- sondern als Fraktionsentwurf einzubringen, setze Wohlverhalten der Koalitionsfraktionen voraus, in denen es noch viel Kritik an den bisherigen Reformeckpunkten gibt.
DJG/ddp/nas
Dieser Zeitplan setzt allerdings schon vorab Verfahrensabsprachen mit den Bundestagsfraktionen von Union und SPD sowie den Länderchefs voraus, heißt es in dem Bericht. Ohne deren Wohlverhalten wäre das Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2007 angesichts der späten Einbringung nicht mehr gewährleistet. Bislang war angekündigt worden, dass der Gesetzentwurf "nach der Sommerpause" vorgelegt wird.
Das Verfahrensproblem bei einer späteren Vorlage des Gesetzes besteht dem Blatt zufolge darin, dass die Bundesländer selbst bei zügiger Behandlung im Bundestag die Möglichkeit hätten, durch Gegenvorschläge oder ein Vermittlungsverfahren auf weiterer Beratungszeit zu bestehen. Die Koalitionsspitze wolle nun erreichen, dass die Länder im Streitfall die dazu vorgegebenen zeitlichen Fristen nicht voll ausschöpfen. Der zweite mögliche Beschleunigungsweg, das Gesetz nicht als Regierungs- sondern als Fraktionsentwurf einzubringen, setze Wohlverhalten der Koalitionsfraktionen voraus, in denen es noch viel Kritik an den bisherigen Reformeckpunkten gibt.
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