Wien (ots) - Frédéric Manin, französischer Rechtsbeistand der bwin Vorstände Manfred Bodner und Norbert Teufelberger, die seit vergangenem Freitag auf französischem Territorium festgehalten werden, meinte heute zur Causa, die Vorgehensweise seitens Frankreichs sei "unverhältnismäßig und illegal".
"Dieses Vorgehen ist mehr als anfechtbar, da das französische Recht nicht konform mit EU-Recht ist", meint er weiter und erläutert: "Damit der französische Staat gegen Aktivitäten wie jene von bwin in Frankreich vorgehen kann, muss er nachweisen, dass er das Glücksspielangebot kanalisiert und dass ein Monopol die einzige Möglichkeit darstellt, die öffentliche Ordnung zu gewährleisten."
bwin wird vorgeworfen gegen das französische Glücksspielmonopol verstoßen zu haben, das von den staatlichen Unternehmen Française des Jeux (FDJ) und Pari Mutuel Urban (PMU) gehalten wird.
Manin präzisiert: "Wenn FDJ restriktiv tätig wäre, könnte man die Situation noch verstehen. Aber FDJ verfolgt konsequent eine Strategie der Produktdiversifizierung mit zweistelligen Wachstumsraten, wobei es insbesondere mit seinem Spiel "Euro Million" auch in andere Märkte als nur in Frankreich eintritt."
"Die Ziele von FDJ sind rein finanzieller Natur", betont Manin und resümiert: "Wenn FDJ wachsen darf, kann man privaten Wettanbietern nicht verbieten, in Frankreich aktiv zu sein."
Der Überstellungsbefehl für die beiden bwin Vorstände nach Nanterre wurde gestern, Samstag, ausgestellt. Sie werden dort dem Untersuchungsrichter Anfang dieser Woche vorgeführt.
Rückfragehinweis:
Presse: Karin Klein, Corporate Communications bwin Interactive Entertainment AG Börsegasse 11, 1010 Wien, Austria Tel.: +43 (0)50 858-2200 E-Mail: press@bwin.com www.bwin.ag Investoren: Konrad Sveceny, Investor Relations bwin Interactive Entertainment AG Börsegasse 11, 1010 Wien, Austria Tel.: +43 (0)50 858-2208 E-Mail: investorrelations@bwin.ag www.bwin.ag
Originaltext: bwin Interactive Entertainment AG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63218 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63218.rss2
"Dieses Vorgehen ist mehr als anfechtbar, da das französische Recht nicht konform mit EU-Recht ist", meint er weiter und erläutert: "Damit der französische Staat gegen Aktivitäten wie jene von bwin in Frankreich vorgehen kann, muss er nachweisen, dass er das Glücksspielangebot kanalisiert und dass ein Monopol die einzige Möglichkeit darstellt, die öffentliche Ordnung zu gewährleisten."
bwin wird vorgeworfen gegen das französische Glücksspielmonopol verstoßen zu haben, das von den staatlichen Unternehmen Française des Jeux (FDJ) und Pari Mutuel Urban (PMU) gehalten wird.
Manin präzisiert: "Wenn FDJ restriktiv tätig wäre, könnte man die Situation noch verstehen. Aber FDJ verfolgt konsequent eine Strategie der Produktdiversifizierung mit zweistelligen Wachstumsraten, wobei es insbesondere mit seinem Spiel "Euro Million" auch in andere Märkte als nur in Frankreich eintritt."
"Die Ziele von FDJ sind rein finanzieller Natur", betont Manin und resümiert: "Wenn FDJ wachsen darf, kann man privaten Wettanbietern nicht verbieten, in Frankreich aktiv zu sein."
Der Überstellungsbefehl für die beiden bwin Vorstände nach Nanterre wurde gestern, Samstag, ausgestellt. Sie werden dort dem Untersuchungsrichter Anfang dieser Woche vorgeführt.
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