Der Kartellsenat des OLG hat am Montag den Sofortvollzug des Bundeskartellamtsbeschlusses zum Lottovertrieb wiederhergestellt und in seiner Urteilsbegründung schwerwiegende Wettbewerbsverstöße des Deutschen Lotto- und Totoblocks bestätigt. Dies sei nach Ansicht des EU- und Kartellrechtsexperten Dr. Andreas Rosenfeld, Rechtsanwalt der Sozietät Redeker Sellner Dahs & Widmaier, „eine deutliche Weichenstellung, wenn nicht sogar das juristische Aus für den im Entwurf vorliegenden Glücksspielstaatsvertrag“. So müssten hier auch die Bestimmungen des europäischen Kartellrechts Anwendung finden und dies lasse den Wettbewerb durch private Spielvermittler zu. Die Einschränkung der Länder durch den Wettbewerb mit privaten Anbietern sei im Hinblick auf die Gefahrenabwehr ebenfalls nicht ersichtlich.
