SBI Holdings, Inc. (SBI) gibt die folgende Gegendarstellung in Bezug auf bestimmte Berichte in den Medien, die heute über verschiedene Nachrichtendienste veröffentlicht worden sind.
#1: UNZUTREFFENDE MEDIENBERICHTE HINSICHTLICH KÖRPERSCHAFTSSTEUERZAHLUNGEN VON SBI
Am 8. Mai diesen Jahres gab SBI über seine Unternehmens-Website bekannt, dass SBI nach Unterziehung eine Prüfung durch die Steuerbehörden im Zeitraum März 2006 in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Behörden trotz Meinungsverschiedenheiten mit den Steuerbehörden einen berichtigten Ertragswert einreichte und die fälligen Steuern beglich. Seit diesem Zeitpunkt sind von den Steuerbehörden keine weiteren Steuern an SBI erhoben worden. Zu keinem Zeitpunkt ist SBI jemals von den Steuerbehörden beschuldigt worden „Einkommen zu verheimlichen.“
Hinsichtlich Berichten über Börsentransaktion zwischen SBI Fund und einer Tochtergesellschaft von SBI war die in Wirklichkeit in die Börsentransaktion involvierte Partei keine Tochtergesellschaft von SBI, sondern eine nicht mit SBI verbundene Immobiliengesellschaft. Ferner involvierten die fraglichen Aktien, die ursprünglich von einem von SBI verwalteten Fonds gehalten wurden ein kleines Unternehmen, das seit der ersten Investition des Fonds deutliche Zuwächse verzeichnete, und zwar zum Teil aufgrund seiner Fusion mit einem anderen Unternehmen. Daher ist es selbstverständlich, dass in der Zeit zwischen der ersten und der zweiten Investition von SBI, nicht nur der Wert des kleinen Unternehmens stieg, sondern auch eine Änderung im Aktienkurs des Unternehmens vorgenommen wurde.
Der SBI-Fonds und die Immobiliengesellschaft erhielten jeder ihre eigenen objektiven Kursbewertungen, die von unabhängigen dritten Sachverständigen vorgenommen worden waren, im Anschluss an diese die Parteien dann die Aktientransaktion durchführten. Aus diesem Grund, da die Bestimmung des Aktienkurses fair und angemessen erfolgte, geht SBI nicht davon aus, dass die Transaktion als eine Schenkung ausgelegt werden kann.
#2: UZUTREFFENDE BERICHTE ÜBER DIE AKTIENTRANSAKTIONEN
Des Weiteren wird in den Berichten, die von bestimmten neuen Medienorganisationen heute veröffentlicht wurden, behauptet, SBI würde zu versteuerndes Einkommen verheimlichen. Diese Berichte, in denen behauptet wird, die Aktientransaktionen mit einer Immobilientochtergesellschaft seien dazu bestimmt gewesen, Gewinne zu erzeugen, waren völlig falsch. Die Immobiliengesellschaft war weder eine Tochtergesellschaft von SBI noch hat SBI jemals irgendwelche Anweisungen von den Steuerbehörden hinsichtlich dieser Aktientransaktionen erhalten. Daher ist jede Andeutung, SBI habe Aktientransaktionen betrieben, „um ihre Tochtergesellschaft zu unterstützen oder „Schenkungen an die Tochtergesellschaft vorzunehmen“, unzutreffend.
# 3. NICHT ZUTREFFENDER BERICHT VON TOKYO SHIMBUN VOM 27. OKTOBER 2006
Die Tokioter Zeitung Shimbun unterstellte, dass SBI Holdings, Inc („SBI“) beabsichtigte, mittels der Nutzung eines Gruppen-Investmentfonds der politischen Partei Liberal Democratic Party (LDP) Mittel zukommen lassen, indem sie Anteile an einem politischen Internet-Geschäftsunternehmen erwerbe. Diese Unterstellung ist völlig falsch.
Das Unternehmen, auf das sich die Presseveröffentlichung beruft (das „Unternehmen“), wurde im April 2000 mit dem Ziel gegründet, Geschäfte unter der Verwendung von Computernetzwerken und Internetdienstleistungen zu betreiben. Das Unternehmen, das in dem so genannten „Millennium Project“ involviert war, welches von der japanischen Industrie- und Handelskammer (JCCI) ins Leben gerufen worden war, sollte seinen Unternehmenszielen unter der Anwendung von US-amerikanischen Geschäftsmethoden mithilfe von Hilfe und Unterstützung durch die JCCI nachgehen.
Im September 2000 erwarb ein von SBI verwalteter Fonds einen bestimmten Prozentsatz von Anteilen an dem Unternehmen, und zwar augrund der Zuteilung von Anteilen des Unternehmens an die dritte Partei. Gleichzeitig schloss der Fonds einen Optionsvertrag mit dem Unternehmen ab, im Dezember 2000 zusätzliche Unternehmensanteile von dessen Vorstandsvorsitzenden zu erwerben. Daher hat, entgegen dem, was die Zeitung in ihrem Artikel berichtete, die Investition des Fonds an dem Unternehmen keinerlei Verbindung mit der späteren Kandidatur des Vorstandvorsitzenden für das Japan House of Councilors. Tatsächlich war im September 2000 weder der Fonds noch SBI über die Absicht des Vorstandvorsitzenden des Unternehmens, im folgenden Jahr für einen Sitz im House of Councilors zu kandidieren.
SBI hat zu keinem Zeitpunkt Schenkungen an irgendwelche politische Parteien und/oder Politiker getätigt. Hinsichtlich der Natur der Geschäfte, die SBI tätigt, hat SBI keinerlei Anlass, politische Schenkungen zu machen und verfolgt keinerlei Pläne, solche Schenkungen jetzt oder in Zukunft zu tätigen.
Einige der heute erschienen neuen Berichte schädigen das Ansehen von SBI. SBI beabsichtigt, unverzüglich formelle Proteste gegen die Nachrichtenorganisationen einzureichen, die für diese Nachrichtenberichte verantwortlich sind. SBI wird ferner damit beginnen, legale Optionen und mögliche Rechtsmittel zu prüfen.