
Dem Verein droht demnach fortan bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die angebliche "wissenschaftliche Studie" in mehreren Punkten falsch ist. Die von dem DIAS vorgenommene Aufnahme der EECH Group AG und ihrer Tochter in die Liste ist daher nicht nachzuvollziehen.
Die aktuellen Geschäftszahlen und Entwicklungen der EECH Group AG und ihrer Beteiligungsgesellschaften sind unter der Domain www.eech-group.de einsehbar.
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