BERLIN (Dow Jones)--Bundeswirtschaftsminister Michael Glos will die Innovationsförderung für den Mittelstand straffen und richtet dafür ein zentrales Förderprogramm von mehr als 300 Mio EUR jährlich ein. Weitere Kernpunkte der Initiative seien ein zentraler Ansprechpartner für die kleinen und mittleren Technologieunternehmen und einheitliche Anforderungen bei der Beantragung von Fördergeldern, kündigte Glos in einer Mitteilung am Montag in Berlin an. "Gerade innovative Unternehmen brauchen einen unkomplizierten Zugang zu Fördermöglichkeiten und möglichst unbürokratische und schnelle Verfahren", erklärte er.
Die mehr als 100.000 innovativen Unternehmen des Mittelstandes in Deutschland seien von zentraler Bedeutung für Wachstum und Beschäftigung. "Diese Leistungsträger der deutschen Wirtschaft will ich im Prozess des Strukturwandels und der Globalisierung in besonderem Maße unterstützen", meinte Glos. Das zentrale Programm für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) solle ein jährliches Fördervolumen von über 300 Mio haben. Die Präferenzen für Unternehmen in den neuen Bundesländern und eine besondere Förderung der ostdeutschen Forschungsinfrastruktur blieben erhalten.
Mit einem Mittelstandsentlastungsgesetz, dessen Entwurf am kommenden Mittwoch im Kabinett gebilligt werden soll, plant das Wirtschaftsministerium Kreisen zufolge zudem 17 Maßnahmen, die die KMU um insgesamt 60 Mio EUR entlasten sollen. Der Hauptteil hiervon entfällt einem hochrangigen BMWi-Beamten zufolge mit 42 Mio EUR auf eine Vereinfachung des Auskunftsverfahrens für Daten aus dem Gewerberegister. Vorgesehen sind unter anderem auch eine Befreiung der Existenzgründer von statistischen Meldepflichten, ein Wegfall einer Befragung kleiner Unternehmen zur Dienstleistungskonjunkturstatistik und die Einführung einer Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen bei Entgeltersatzleistungen.
Mit einem weiteren Gesetz will das Wirtschaftsministerium zudem voraussichtlich noch im Februar einen einheitlichen elektronischen Einkommensnachweis schaffen, mit dem jährlich rund 200 Mio EUR an Verwaltungskosten gespart werden sollen. Die Teilnehmer an dem Verfahren sollen ihr Einverständnis über eine Chipkarte mit einer qualifizierten Signatur geben, für die den Kreisen zufolge unter anderem auch Bankkarten oder der neue Personalausweis genutzt werden können.
-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118,
andreas.kissler@dowjones.com
DJG/ank/apo
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Die mehr als 100.000 innovativen Unternehmen des Mittelstandes in Deutschland seien von zentraler Bedeutung für Wachstum und Beschäftigung. "Diese Leistungsträger der deutschen Wirtschaft will ich im Prozess des Strukturwandels und der Globalisierung in besonderem Maße unterstützen", meinte Glos. Das zentrale Programm für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) solle ein jährliches Fördervolumen von über 300 Mio haben. Die Präferenzen für Unternehmen in den neuen Bundesländern und eine besondere Förderung der ostdeutschen Forschungsinfrastruktur blieben erhalten.
Mit einem Mittelstandsentlastungsgesetz, dessen Entwurf am kommenden Mittwoch im Kabinett gebilligt werden soll, plant das Wirtschaftsministerium Kreisen zufolge zudem 17 Maßnahmen, die die KMU um insgesamt 60 Mio EUR entlasten sollen. Der Hauptteil hiervon entfällt einem hochrangigen BMWi-Beamten zufolge mit 42 Mio EUR auf eine Vereinfachung des Auskunftsverfahrens für Daten aus dem Gewerberegister. Vorgesehen sind unter anderem auch eine Befreiung der Existenzgründer von statistischen Meldepflichten, ein Wegfall einer Befragung kleiner Unternehmen zur Dienstleistungskonjunkturstatistik und die Einführung einer Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen bei Entgeltersatzleistungen.
Mit einem weiteren Gesetz will das Wirtschaftsministerium zudem voraussichtlich noch im Februar einen einheitlichen elektronischen Einkommensnachweis schaffen, mit dem jährlich rund 200 Mio EUR an Verwaltungskosten gespart werden sollen. Die Teilnehmer an dem Verfahren sollen ihr Einverständnis über eine Chipkarte mit einer qualifizierten Signatur geben, für die den Kreisen zufolge unter anderem auch Bankkarten oder der neue Personalausweis genutzt werden können.
-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118,
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