Kommissionen wider.
Warnhinweis bezüglich Forward-Looking Statements
Diese Pressemitteilung enthält gewisse "Forward-Looking Statements" entsprechend der Bedeutung vom Private Securities Litigation Reformgesetz aus dem Jahre 1995. Forward-Looking Statements können durch Wörter wie "erwarten", "bezwecken", "absehen", "planen", "glauben", "erstreben", "schätzen", "werden" oder Wörtern mit ähnlicher Bedeutung erkannt werden, einschließlich doch nicht ausschließlich Statements hinsichtlich der Perspektiven vom Unternehmen für zukünftige Geschäfte und Finanzperformance. Forward-Looking Statements basieren auf die momentanen Erwartungen und Hypothesen vom Management, die abhängig sind von potentiellen Unsicherheiten, Risiken und Veränderungen in Sachlagen, die schwer vorherzusehen sind. Tatsächliche Ergebnisse und Resultate können stark abweichen aufgrund von allgemeinen Faktoren und Risiken in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Business, Konkurrenz, Markt, Regulation oder anderen, einschließlich des Mangels an einer unabhängigen Betriebsentwicklung über die Einschätzung von Prognosen oder Fähigkeiten des Unternehmens, seinen Aktionären Dividenden zu zahlen; der Möglichkeit, dass die Tochtergesellschaften des Unternehmens unbekannte Eventualverbindlichkeiten haben; der Unfähigkeit des Unternehmens, auf seinen Aktien Dividenden zu zahlen und beizubehalten; Vertrauen in Tochtergesellschaften, die notwendigen flüssigen Mittel zu beschaffen, um die finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens zu befriedigen und Dividenden zu zahlen; unvorhergesehenen Schwierigkeiten und Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und/oder Management des Flugzeug Portfolios vom Unternehmen; dem Betrag an zusätzlichem Kapital zur Finanzierung vom Unternehmenswachstum; dem Tod, Unfähigkeit und Weggang vom Senior Management; den Verpflichtungen des Unternehmens, dem Reporting und den Ansprüchen der Unternehmensführung gerecht zu werden; einer Unfähigkeit, die Unternehmensverschuldung zu günstigen Bedingungen oder ganz zu refinanzieren; betriebliche Einschränkungen aufgrund der Unternehmensverschuldung; Belastung durch Zinssatzfluktuationen; Abhängigkeit von GECAS; Beschränkungen der Unternehmenschancen, zusätzliche Flugzeuge zu erwerben; potentiellen Interessenskonflikten zwischen dem Unternehmen und GECAS & Tochtergesellschaften; Konkurrenz mit GECAS bezüglich Erwerb und Veräußerung von Flugzeugen; Beschränkungen auf Abhilfemaßnahmen gegen GECAS hinsichtlich nicht zufriedenstellender Performance; Vertrauen auf Serviceanbietern seitens Dritter für bestimmte Verwaltungs-, Buchhaltungs- oder anderen Serviceleistungen; Schwankungen in der Bereitstellung und Nachfrage von Flugzeugen und sonstigem Anlagevermögen im Luftfahrtbereich, wodurch die Leasingsätze und der Wert des geleasten Anlagevermögens vom Unternehmen nach unten gedrückt werden können; einem Rückgang der Flugzeugwerte und erreichbaren Leasingsätze; der Möglichkeit, dass das Unternehmen aufgefordert wird, einige Flugzeuge aus seinem Portfolio zu ersetzen; zurückliegenden Beschädigungen einiger Flugzeuge aus dem Unternehmens-Portfolio; der Ankunft einer besseren Flugzeugtechnologie, wodurch das momentane Flugzeug Portfolio vom Unternehmen überaltert und weniger erwünscht wird; steigenden Betriebskosten aufgrund des Alters der Flugzeuge vom Unternehmen; Konzentration auf Flugzeugtypen im Unternehmens-Flugzeug-Portfolio; Konkurrenz für Investment Gelegenheiten für Flugzeuge und sonstige Luftfahrt Vermögenswerte; der Unfähigkeit aufgrund von begrenzter Nachfrage an geleasten Flugzeugen zu expandieren; mögliche Abwertungskosten und Wertverfallkosten; dem Effekt von Flugzeug Pfandverschreibungen auf die Fähigkeit des Unternehmens, seine Flugzeuge wiedereinzusetzen, zu releasen oder weiterzueräußern; der Unterlassung durch Leasingnehmer, die Registrierungserfordernisse der Rechtssprechung dort zu erfüllen, wo sie in Betrieb sind; Befolgung von gesetzlichen Regulierungen seitens der Regierung; Schwierigkeit, den Anspruch auf eines der Flugzeuge aus dem Unternehmens Portfolio zu erlangen; der Unfähigkeit, Flugzeuge zu günstigen Bedingungen nach Beendigung des Leasings zu releasen oder zu veräußern; Vertrauen auf die andauernde Performance der Leasingnehmer von ihren Leasingverpflichtungen; Schwierigkeiten bei der Eintreibung von Leasingzahlungen seitens von Fluggesellschaften; potentieller Restrukturierung von Leasings mit Leasingnehmern, die vor finanziellen Schwierigkeiten stehen; wirtschaftlichen und politischen Risiken, vor denen Leasingnehmer stehen, die in aufstrebenden Märkten operieren; der Möglichkeit, dass das Unternehmen unter Umständen Sachpfändungsversicherungen zu erwerben hat, wenn GECAS Flugzeuge an Leasingnehmer abgibt, die sich in bestimmten Rechtssprechungen befinden; potentiellen Leasingverzügen; einer Unfähigkeit seitens der Leasingnehmer, ihre Wartungsansprüche an Flugzeugen des Unternehmens zu finanzieren; der Versäumnis durch Leasingnehmer, bestimmte Betriebskosten zu zahlen, die zu einem Flugverbot führen könnten; unzureichender Versicherungsdeckung durch die Leasingnehmer: dem Versäumnis durch Leasingnehmer, bestimmte erforderte Lizenzen, Genehmigungen und Bewilligungen zu erhalten; frühzeitigen Beendigungsrechten in einigen Leasingverträgen; der Konzentration auf Leasingnehmer in bestimmten geographischen Gebieten; einer Verschlechterung der finanziellen Bedingungen der kommerziellen Flugindustrie; Reorganisationen von Fluggesellschaften, welche die Fähigkeit der Leasingnehmer, Leasingverpflichtungen einzuhalten, beeinträchtigen könnten; der Auswirkung von hohen Kraftstoffpreisen auf die Ertragslage der Fluggesellschaftindustrie; den Auswirkungen von Terrorangriffen und geopolitischen Bedingungen auf die Fluggesellschaftindustrie; den Auswirkungen von Seuchenerkrankungen auf die Fluggesellschaftindustrie; Abhängigkeit von der fortdauernden finanziellen Stabilität der Luftfahrt und Maschinenhersteller; dem Steuerstatus des Unternehmens als ein passives ausländisches Investmentunternehmen; dem Scheitern auf Anspruch auf Steuerabkommen Vergünstigungen und U.S. satzungsgemäßer Steuerbefreiung und die Gefährdung durch potentielle Besteuerung in Rechtssystemen, in denen die Flugzeuge des Unternehmens betrieben werden, in denen die Leasingnehmer niedergelassen sind oder in denen bestimmte Service geleistet werden.
Genesis lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab, diese Forward-Looking Statements aufgrund von zukünftigen Events, neuen Informationen, einer Veränderung seiner Ansichten oder Erwartungen oder aus irgendeinem anderen Grund zu aktualisieren oder zu korrigieren.
ANSPRECHPARTNER: Genesis Lease Limited, Limerick, Irland Alan Jenkins, Finanzchef +011 353-61-633-777 alan.jenkins@genesislease.com
KCSA Worldwide, New York Jeffrey Goldberger +1-212-896-1249 jgoldberger@kcsa.com
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March 10, 2007 13:41 ET (18:41 GMT)
Warnhinweis bezüglich Forward-Looking Statements
Diese Pressemitteilung enthält gewisse "Forward-Looking Statements" entsprechend der Bedeutung vom Private Securities Litigation Reformgesetz aus dem Jahre 1995. Forward-Looking Statements können durch Wörter wie "erwarten", "bezwecken", "absehen", "planen", "glauben", "erstreben", "schätzen", "werden" oder Wörtern mit ähnlicher Bedeutung erkannt werden, einschließlich doch nicht ausschließlich Statements hinsichtlich der Perspektiven vom Unternehmen für zukünftige Geschäfte und Finanzperformance. Forward-Looking Statements basieren auf die momentanen Erwartungen und Hypothesen vom Management, die abhängig sind von potentiellen Unsicherheiten, Risiken und Veränderungen in Sachlagen, die schwer vorherzusehen sind. Tatsächliche Ergebnisse und Resultate können stark abweichen aufgrund von allgemeinen Faktoren und Risiken in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Business, Konkurrenz, Markt, Regulation oder anderen, einschließlich des Mangels an einer unabhängigen Betriebsentwicklung über die Einschätzung von Prognosen oder Fähigkeiten des Unternehmens, seinen Aktionären Dividenden zu zahlen; der Möglichkeit, dass die Tochtergesellschaften des Unternehmens unbekannte Eventualverbindlichkeiten haben; der Unfähigkeit des Unternehmens, auf seinen Aktien Dividenden zu zahlen und beizubehalten; Vertrauen in Tochtergesellschaften, die notwendigen flüssigen Mittel zu beschaffen, um die finanziellen Verpflichtungen des Unternehmens zu befriedigen und Dividenden zu zahlen; unvorhergesehenen Schwierigkeiten und Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb und/oder Management des Flugzeug Portfolios vom Unternehmen; dem Betrag an zusätzlichem Kapital zur Finanzierung vom Unternehmenswachstum; dem Tod, Unfähigkeit und Weggang vom Senior Management; den Verpflichtungen des Unternehmens, dem Reporting und den Ansprüchen der Unternehmensführung gerecht zu werden; einer Unfähigkeit, die Unternehmensverschuldung zu günstigen Bedingungen oder ganz zu refinanzieren; betriebliche Einschränkungen aufgrund der Unternehmensverschuldung; Belastung durch Zinssatzfluktuationen; Abhängigkeit von GECAS; Beschränkungen der Unternehmenschancen, zusätzliche Flugzeuge zu erwerben; potentiellen Interessenskonflikten zwischen dem Unternehmen und GECAS & Tochtergesellschaften; Konkurrenz mit GECAS bezüglich Erwerb und Veräußerung von Flugzeugen; Beschränkungen auf Abhilfemaßnahmen gegen GECAS hinsichtlich nicht zufriedenstellender Performance; Vertrauen auf Serviceanbietern seitens Dritter für bestimmte Verwaltungs-, Buchhaltungs- oder anderen Serviceleistungen; Schwankungen in der Bereitstellung und Nachfrage von Flugzeugen und sonstigem Anlagevermögen im Luftfahrtbereich, wodurch die Leasingsätze und der Wert des geleasten Anlagevermögens vom Unternehmen nach unten gedrückt werden können; einem Rückgang der Flugzeugwerte und erreichbaren Leasingsätze; der Möglichkeit, dass das Unternehmen aufgefordert wird, einige Flugzeuge aus seinem Portfolio zu ersetzen; zurückliegenden Beschädigungen einiger Flugzeuge aus dem Unternehmens-Portfolio; der Ankunft einer besseren Flugzeugtechnologie, wodurch das momentane Flugzeug Portfolio vom Unternehmen überaltert und weniger erwünscht wird; steigenden Betriebskosten aufgrund des Alters der Flugzeuge vom Unternehmen; Konzentration auf Flugzeugtypen im Unternehmens-Flugzeug-Portfolio; Konkurrenz für Investment Gelegenheiten für Flugzeuge und sonstige Luftfahrt Vermögenswerte; der Unfähigkeit aufgrund von begrenzter Nachfrage an geleasten Flugzeugen zu expandieren; mögliche Abwertungskosten und Wertverfallkosten; dem Effekt von Flugzeug Pfandverschreibungen auf die Fähigkeit des Unternehmens, seine Flugzeuge wiedereinzusetzen, zu releasen oder weiterzueräußern; der Unterlassung durch Leasingnehmer, die Registrierungserfordernisse der Rechtssprechung dort zu erfüllen, wo sie in Betrieb sind; Befolgung von gesetzlichen Regulierungen seitens der Regierung; Schwierigkeit, den Anspruch auf eines der Flugzeuge aus dem Unternehmens Portfolio zu erlangen; der Unfähigkeit, Flugzeuge zu günstigen Bedingungen nach Beendigung des Leasings zu releasen oder zu veräußern; Vertrauen auf die andauernde Performance der Leasingnehmer von ihren Leasingverpflichtungen; Schwierigkeiten bei der Eintreibung von Leasingzahlungen seitens von Fluggesellschaften; potentieller Restrukturierung von Leasings mit Leasingnehmern, die vor finanziellen Schwierigkeiten stehen; wirtschaftlichen und politischen Risiken, vor denen Leasingnehmer stehen, die in aufstrebenden Märkten operieren; der Möglichkeit, dass das Unternehmen unter Umständen Sachpfändungsversicherungen zu erwerben hat, wenn GECAS Flugzeuge an Leasingnehmer abgibt, die sich in bestimmten Rechtssprechungen befinden; potentiellen Leasingverzügen; einer Unfähigkeit seitens der Leasingnehmer, ihre Wartungsansprüche an Flugzeugen des Unternehmens zu finanzieren; der Versäumnis durch Leasingnehmer, bestimmte Betriebskosten zu zahlen, die zu einem Flugverbot führen könnten; unzureichender Versicherungsdeckung durch die Leasingnehmer: dem Versäumnis durch Leasingnehmer, bestimmte erforderte Lizenzen, Genehmigungen und Bewilligungen zu erhalten; frühzeitigen Beendigungsrechten in einigen Leasingverträgen; der Konzentration auf Leasingnehmer in bestimmten geographischen Gebieten; einer Verschlechterung der finanziellen Bedingungen der kommerziellen Flugindustrie; Reorganisationen von Fluggesellschaften, welche die Fähigkeit der Leasingnehmer, Leasingverpflichtungen einzuhalten, beeinträchtigen könnten; der Auswirkung von hohen Kraftstoffpreisen auf die Ertragslage der Fluggesellschaftindustrie; den Auswirkungen von Terrorangriffen und geopolitischen Bedingungen auf die Fluggesellschaftindustrie; den Auswirkungen von Seuchenerkrankungen auf die Fluggesellschaftindustrie; Abhängigkeit von der fortdauernden finanziellen Stabilität der Luftfahrt und Maschinenhersteller; dem Steuerstatus des Unternehmens als ein passives ausländisches Investmentunternehmen; dem Scheitern auf Anspruch auf Steuerabkommen Vergünstigungen und U.S. satzungsgemäßer Steuerbefreiung und die Gefährdung durch potentielle Besteuerung in Rechtssystemen, in denen die Flugzeuge des Unternehmens betrieben werden, in denen die Leasingnehmer niedergelassen sind oder in denen bestimmte Service geleistet werden.
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