Privatleute, die Schäden feststellen, müssen diese der Versicherung unverzüglich melden. Wichtig ist dabei, dass sich die Geschädigten sofort die Uhrzeit und den Tag des Gewitters notieren. Die Versicherungen verlangen die Meldung des Gewittertages. Hat man das genaue Gewitterdatum vergessen, kann man über die Wetterdienste nachträglich noch das Datum gegen eine geringe Gebühr ermitteln.
Die Versicherung überprüft dann anhand einer Blitzkarte, ob es tatsächlich ein Gewitter am Ort gegeben hat. (eine Karte gibt es unter www.unwetter.de
Hier gibt es häufig Probleme, denn es werden nur 90 % aller Blitze über dieses Blitzerfassungssystem erfasst. Zudem ist die Ungenauigkeit mit bis zu 1000 m recht hoch. Leider werden daher Kunden zu Unrecht abgewiesen und die Schäden nicht übernommen.
In diesem Fall sollte man sich an einen Wetterdienst wenden. Bei Donnerwetter.de wird z.B. anhand der Wettermeldungen rekonstruiert, ob ein Gewitter vorgelegen haben könnte oder nicht. Gab es ein Gewitter kann die Versicherung im Regelfall die Schadensmeldung nicht mehr abweisen, da ihre eigenen Daten aufgrund des Blitzerfassungssystems nicht ausreichend verlässlich sind.
02.06.2007 - Karsten Brandt, Donnerwetter.de
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