
- Zinsschranke:
Die Zinsschranke erfasst im Grundsatz weiterhin alle Arten der Fremdfinanzierung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften. Für Kapitalgesellschaften ist die Zinsschranke nicht nur bei Gewinneinkunftsarten, sondern auch bei Überschusseinkunftsarten anwendbar, z. B. beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.
Als Ausgangsgröße für den Zinsabzug soll nicht mehr das EBIT, sondern das steuerliche EBITDA verwendet werden.
- Gewerbesteuer:
Bei der Hinzurechnung von Schuldzinsen bleiben Skonti und Boni unberücksichtigt. Beim gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg für Dividenden soll die notwendige Beteiligungsquote von 10 auf 15 Prozent erhöht werden.
- Verlustabzug bei Körperschaften
Die Altregelung des § 8 Abs. 4 KStG gilt auch, wenn mehr als die Hälfte der Anteile innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren übertragen werden, der vor dem 1.1.2008 beginnt, und der Verlust der wirtschaftlichen Identität vor dem 1.1.2013 eintritt.
- Funktionsverlagerung
Der Regierungsentwurf wurde unverändert übernommen. Weiterhin werden zunächst die Standardmethoden zur Verrechnungspreisbestimmung geregelt (Preisvergleichs-, Kostenaufschlags-, Wiederverkaufspreismethode). Dies entspricht der bisherigen Verwaltungspraxis.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Der Sofortabzug ist bei Anschaffungskosten bis 150 EUR zwingend. Bei Anschaffungskosten zwischen 150 EUR und 1.000 EUR ist zwingend ein auf den Veranlagungszeitraum bezogener Sammelposten vorgeschrieben, der pauschal über fünf Jahre abzuschreiben ist.
- Wertpapierleihe:
Das Betriebsausgabenabzugsverbot bei bestimmten Wertpapierleihgeschäften soll nicht gelten, wenn der Entleiher keine Einnahmen oder Bezüge aus den überlassenen Anteilen erzielt.
Bis zum Inkrafttreten des Großteils der Änderungen am 1.1.2008 haben die Unternehmen noch Zeit, um sich auf die neuen Vorschriften einzustellen. Für jedes Unternehmen ist individuell zu überprüfen, ob die Unternehmensteuerreform tatsächlich zu einer Steuerentlastung oder einer zusätzlichen Steuerbelastung führen wird. Verlag Dashöfer bietet bundesweit (u.a. in Berlin, Hamburg, München und Frankfurt) Praxisseminare zu der Unternehmenssteuerreform 2008 an. Im Rahmen der Seminare werden die Auswirkungen des Gesetzes ausführlich vorstellt, erste Zweifelsfragen diskutiert und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt - www.dashoefer.de/unternehmenssteuerreform .
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