Stuttgart (ots) - Rüttgers verweist auf das Karlsruher Urteil, wonach die Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit in den Jobcentern verfassungswidrig seien. Fairerweise hätte Rüttgers dazu sagen müssen, dass dieses Modell in zähen Verhandlungen von der Union in das rot-grüne Gesetz hineinredigiert worden war. Gerade die Union muss sich entscheiden, ob sie nun mehr oder weniger Reformen will. Aber offenbar fürchtet sie kurz vor schwierigen Landtagswahlen, dass die von der SPD angezettelte Gerechtigkeitsdebatte verfängt.
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