Hamburg (BoerseGo.de) - Immer mehr Rechtsanwaltskanzleien prüfen mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate. Nun tut dies auch die Hamburger Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (HRP). In Betracht kommen dabei vor allem Ansprüche aus § 37 b WpHG wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insider-Informationen bzw. aus § 37 c WpHG wegen Veröffentlichung unwahrer Insider-Informationen.
Die Hypo Real Estate Holding AG (HRE) hatte die bundesdeutsche Öffentlichkeit mit einem erheblichen Gewinneinbruch wegen der internationalen Finanzmarktkrise geschockt. Am 15.01.2007 hatte das Kreditinstitut eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, nach der Wertberichtigungen auf amerikanische CDO-Investments in Höhe von 390 Millionen Euro vorgenommen würden. Zuvor hatte man noch standhaft erklärt, die HRE sei von den Turbulenzen der US-Kapitalmarktkrise kaum betroffen. Wegen dieser verspäteten Meldung verlor das Unternehmen 2,4 Milliarden Euro an Börsenwert.
In den letzten Tagen hatten bereits mehrere Anwälte und Verbäne angekündigt, mögliche Schadensersatzklagen gegen die Bank zu prüfen. Darunter die Münchener Kanzlei Rotter Rechtsanwälte und die Aktionärsvereinigung DSW sowie die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich mittlerweile eingeschaltet. Sie will prüfen, ob Verstöße des Immobilienfinanzierers gegen die Ad-hoc-Pflicht vorliegen.