Frankfurt/Oder (ots) - Schily verweigert weiter Offenlegung von Nebeneinkünften
Frankfurt (Oder). Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) weigert sich weiterhin, seine Nebeneinkünfte offenzulegen. Am Montag, als ein Ultimatum des Bundestagspräsidiums ablief, ist ein Schreiben Schilys eingegangen, in dem er aber "nicht zur Sache Stellung genommen hat", erfuhr die in Frankfurt (Oder) erscheinende Märkische Oderzeitung am Dienstag aus Kreisen des Bundestagspräsidiums. Auf der Sitzung des Präsidiums am Mittwoch werde es höchstwahrscheinlich eine formelle Entscheidung geben, ob ein Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete vorliege, verlautete weiter. Allerdings ist noch nicht klar, ob bei dieser Gelegenheit bereits eine Strafe gegen Schily verhängt wird. Die Strafe kann bis zu 44 034 Euro betragen, das ist die Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung. Seit 2005 müssen Bundestagsabgeordnete Tätigkeiten, die sie neben ihrem Mandat ausüben, öffentlich machen. Auch die daraus bezogenen Einkünfte müssen sie gegenüber dem Bundestagspräsidenten angeben. Sie werden dann in Einkommensstufen eingeordnet und veröffentlicht. +++
Originaltext: Märkische Oderzeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55506 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55506.rss2
Pressekontakt: Märkische Oderzeitung CvD Telefon: 0335/5530 563 cvd@moz.de
Frankfurt (Oder). Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) weigert sich weiterhin, seine Nebeneinkünfte offenzulegen. Am Montag, als ein Ultimatum des Bundestagspräsidiums ablief, ist ein Schreiben Schilys eingegangen, in dem er aber "nicht zur Sache Stellung genommen hat", erfuhr die in Frankfurt (Oder) erscheinende Märkische Oderzeitung am Dienstag aus Kreisen des Bundestagspräsidiums. Auf der Sitzung des Präsidiums am Mittwoch werde es höchstwahrscheinlich eine formelle Entscheidung geben, ob ein Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete vorliege, verlautete weiter. Allerdings ist noch nicht klar, ob bei dieser Gelegenheit bereits eine Strafe gegen Schily verhängt wird. Die Strafe kann bis zu 44 034 Euro betragen, das ist die Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung. Seit 2005 müssen Bundestagsabgeordnete Tätigkeiten, die sie neben ihrem Mandat ausüben, öffentlich machen. Auch die daraus bezogenen Einkünfte müssen sie gegenüber dem Bundestagspräsidenten angeben. Sie werden dann in Einkommensstufen eingeordnet und veröffentlicht. +++
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