In der nun einstufigen Kostenerstattungsfähigkeit der ADCT sieht das Biopharma-Unternehmen co.don AG einen Ausdruck der gewachsenen Akzeptanz innovativer, zellbasierter Therapiekonzepte.
Wie es in Unternehmensangaben am Montag hiess, schaffen die DRGs und die OPs-Codes des DIMDI für den die co.don Therapien anwendenden Arzt die Grundlage einer Kostenerstattungsrechnung.
Seit Beginn des Jahres 2008 ist die Erstattung der Kosten für die Behandlung mit der Autologen Knorpelzelltransplantation (ACT) und der Autologen Bandscheibenzelltransplantation (ADCT) durch sogenannte OPS-Codes reguliert. OPS-Codes beschreiben verschiedene operative Eingriffe und werden durch das DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information/ Medizinische Klassifikationen) herausgegeben.
Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen wurde für die deutschen Krankenhäuser ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem eingeführt. Grundlage hierfür bildet das G-DRG-System (German-Diagnosis Related Groups-System), wodurch jeder stationäre Behandlungsfall mittels einer entsprechenden DRG-Fallpauschale vergütet wird.
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