Köln (ots) - Das Bundeskabinett wird morgen die Eckpunkte für das neue Gendiagnostikgesetz verabschieden. Es räumt jedem das Recht ein, seine eigenen genetischen Befunde zu kennen und über die Weitergabe der Daten zu entscheiden. Die Vorsitzende des Vereins Gene und Gesundheit e.V., Dr. med. Kira Kubenz, begrüßte heute die Gesetzesinitiative: "Durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Patienteninteressen geschützt und die Anbieter von gendiagnostischen Verfahren auf ihre Seriosität verpflichtet." Die Hamburger Präventionsmedizinerin weiter: "Auf dem Weg zu einer individualisierten Medizin stehen gendiagnostische Verfahren somit auf einer guten Grundlage, Mißbrauch zu verhindern." Insbesondere sei es notwendig, Gentests auschließlich in Verbindung mit ärztlicher Beratung durchzuführen. Mit dem jetzigen Entwurf würden die Weichen für eine sichere individualisierte Gendiagnostik und Therapie gestellt.
Wie vom Verein Gene und Gesundheit explizit gefordert, wird es weder Arbeitgebern noch Versicherungsunternehmen erlaubt sein, auf genetische Daten zuzugreifen oder sie von Patienten einzufordern. Gentests an Kinder sind ebenfalls strengstens geregelt. Der Gesetzentwurf räumt der Begleitung und Beratung von Patienten große Bedeutung ein. Dies ist laut Dr. Kubenz unerlässlich: "Diagnostische Methoden sollten nur von qualifizierten Ärzten durchgeführt und der Patient bei diesem Verfahren begleitet werden". Allerdings bleibe festzuhalten, so Dr.Kubenz weiter, "dass bei Durchführung sogenannter prädiktiver Genanalysen im Rahmen der Präventionsmedizin nicht in erster Linie die Kenntnisse der Humangenetik, sondern umfangreiche Kenntnisse der Präventionsmedizin erforderlich sind." Bei der Festlegung der Qualifikation der durchführenden Ärzte müsse der Gesetzgeber dies entsprechend berücksichtigen.
Weitere Informationen über den Verein Gene und Gesundheit: www.gene-und-gesundheit.de
Vorsitzende: Dr. med. Kira Kubenz stellv. Vorsitzende: Prof. Dr. med. Augustinus Bader / Dr. med. Peter Strauven
Originaltext: Verein Gene und Gesundheit e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70799 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70799.rss2
Pressekontakt: Dr. med Kira Kubenz Tel.: 0170 - 2071614
Wie vom Verein Gene und Gesundheit explizit gefordert, wird es weder Arbeitgebern noch Versicherungsunternehmen erlaubt sein, auf genetische Daten zuzugreifen oder sie von Patienten einzufordern. Gentests an Kinder sind ebenfalls strengstens geregelt. Der Gesetzentwurf räumt der Begleitung und Beratung von Patienten große Bedeutung ein. Dies ist laut Dr. Kubenz unerlässlich: "Diagnostische Methoden sollten nur von qualifizierten Ärzten durchgeführt und der Patient bei diesem Verfahren begleitet werden". Allerdings bleibe festzuhalten, so Dr.Kubenz weiter, "dass bei Durchführung sogenannter prädiktiver Genanalysen im Rahmen der Präventionsmedizin nicht in erster Linie die Kenntnisse der Humangenetik, sondern umfangreiche Kenntnisse der Präventionsmedizin erforderlich sind." Bei der Festlegung der Qualifikation der durchführenden Ärzte müsse der Gesetzgeber dies entsprechend berücksichtigen.
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