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UPDATE: Teilsieg für Deutsche Bank bei Streit um Zins-Swaps

DJ UPDATE: Teilsieg für Deutsche Bank bei Streit um Zins-Swaps

(NEU: Aussage Deutsche Bank, Aussage Nieding, Aktienkurs, Hintergrund, Details)

WUPPERTAL (Dow Jones)--In der Serie von Schadenersatzklagen wegen angeblicher mangelhafter Beratung bei Zins-Swap-Geschäften hat die Deutsche Bank am Mittwoch vor dem Wuppertaler Landgericht in der größten Einzelklage dieser Serie einen Teilsieg errungen. Während die Bank zur Zahlung von 1 Million EUR Schadenersatz an eine Immobilien-Tochter der Stadt Hagen verurteilt wurde, lehnte das Gericht die Klage der Stadt mit einem Streitwert über rund 47 Mio EUR ab.

Die Stadt Hagen und ihre kommunale Immobiliengesellschaft GIV hatten Derivatgeschäfte abgeschlossen, um so ihre Zinsbelastung zu mindern. Sie hatten mit dem Geldinstitut einen so genannten Spread-Ladder-Swap geschlossen und damit darauf gewettet, dass der Zinsabstand zwischen 10-jährigen und 2-jährigen Zinsen sich im Idealfall weiter ausweite. Tatsächlich kamen sich die Zinskurven 2005 jedoch näher, kurzzeitig waren langfristige Kredite sogar billiger.

Das Gericht folgte bei der Klage der Kommune der Sichtweise der Deutschen Bank, da die Kommune bereits seit mehreren Jahren mit Derivatgeschäften ein "aktives Schuldenmanagement" betrieben hatte. Die Beratung durch die Bank sei ausreichend gewesen. Vorhandene Risiken seien nicht verharmlost worden. "Die Stadt war eine sehr erfahrene und professionelle Kundin", heißt es im Urteil.

Im Fall der Immobiliengesellschaft, die vom vorherigen Geschäftsabschluss der Stadt quasi mitgerissen" worden sei, habe sich die Beratung auf ein Minimum beschränkt, so das Gericht. Weil die GIV bislang keine rein spekulativen Geschäfte geschlossen habe, habe die Bank hier ihre Beratungspflicht "nicht erfüllt".

Die Deutsche Bank behalte sich im Fall der GIV vor, in die Berufung zu gehen, sagte deren Prozessbevollmächtigter, Christian Duve. Für ihn geht von dem Urteil eine Signalwirkung aus, sagte Duve: Das Gericht habe festgestellt, dass die Risikohinweise der Bank deutlich waren und die Bank keine Risiken verharmlost hat. Zudem habe es klargestellt, dass Swapgeschäfte von Kommunen und kommunalen Unternehmen wirksam seien. Nach Ansicht des Gerichts waren die Geschäfte trotz ungleicher Risikoverteilung zu Lasten der Klägerinnen nicht sittenwidrig, weil Stadt und GIV eine "reelle Gewinnchance" gehabt hätten.

"Leider ist das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt", sagte Christian Schmidt, Prozessbevollmächtigter und Erster Beigeordneter der Stadt Hagen, laut Pressemitteilung. Für ihn sei "weiterhin offen", ob das Produkt der Spread-Ladder-Swaps überhaupt für Kommunen geeignet sei. "Ob wir vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in Berufung gehen, werden wir erst entscheiden, nachdem uns die Urteilsbegründung zugegangen ist."

Nach Ansicht von Klaus Nieding ist das Wuppertaler Urteil keineswegs richtungweisend. Es sei Teil einer ganzen Reihe erstinstanzlicher Urteile, die in Wuppertal und Magdeburg für die Bank, in Berlin, Frankfurt und Würzburg jedoch gegen die Bank ausgefallen sein. Insgesamt dürften 200 Kommunen und 700 bis 800 Mittelständler betroffen sein, sagte er. In einigen Fällen habe es außergerichtliche Vergleiche gegeben. Er vertrete 60 Unternehmen und Kommunen, die zusammen 160 Mio EUR zurückforderten, ergänzte Nieding.

Als nächster Fall wird voraussichtlich am 22. August die Klage der Stadt Ravensburg gegen die Deutsche Bank vor dem Landgericht Ulm entschieden. Die Stadt beziffert den entstandenen Schaden auf rund 180.000 EUR aus dem städtischen Haushalt. Dazu kommt ein Verlust von 450.000 Euro für den Abwasserzweckverband Mariatal. Ende Juni riet das Landgericht der Stadt und dem Abwasserzweckverband, die Klagen zurückzuziehen.

Webseiten: http://www.hagen.de 
              http://www.db.com 

http://www.niedingbarth.de

-Von Rüdiger Schoß, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 29725 117, 
   ruediger.schoss@dowjones.com 

DJG/rso/roa

(END) Dow Jones Newswires

July 16, 2008 11:19 ET (15:19 GMT)

Copyright (c) 2008 Dow Jones & Company, Inc.

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