
Auch das Göttinger Tageblatt schrieb am 8. August 2008 von einem "denkwürdigen Auftritt" des Kläger-Anwalts aus Jena und wies darauf hin, dass ein solches Verhalten vor Gericht "Flucht in die Säumnis" genannt wird und der Anwalt am Ende - durch Einspruch und neuem Termin- mehr kassieren würde. "Nachdem unsere Kanzlei mehrere hundert geschädigte Anleger der Göttinger Gruppe vertritt, sehen wir uns gezwungen, darauf hinzuweisen, dass dies nicht durch unsere Kanzlei erfolgt ist und wir weder ein Versäumnisurteil erhalten haben noch dies unsererseits planen", erklärt Beyer. "Wir arbeiten im Interesse unserer Mandanten, nicht im Interesse des Geldbeutels!"
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