Hamburg (ots) - Seatwave, Europas größter Fan-zu-Fan-Ticketmarktplatz, begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 11. September, das den privaten Weiterverkauf von Fußball-Tickets gestattet. Der BGH hat in der Sache Hamburger Sportverein gegen bundesligakarten.de (Aktenzeichen I ZR 74/06) entschieden, dass Ticketmarktplätzen nicht der Handel mit Eintrittskarten verboten werden kann, die sie von Privatpersonen erworben haben. Damit stärkt das Gericht die Rechte von Fans, die ihre Tickets über Marktplätze im Internet weiterverkaufen.
"Das wegweisende Urteil des BGH stärkt unsere Rechtsposition und deckt sich mit unserer Einstellung zum Ticketmarkt", sagt Karl Krainer, Deutschland-Chef von Seatwave. "Wir sind seit jeher der Auffassung, dass Fans Tickets weiterverkaufen dürfen, die sie rechtmäßig erwoben haben. Die AGBs von Veranstaltern dürfen dieses Recht nicht einschränken. Gestärkt wird der Tickethandel von privat an privat auch durch die Feststellung des BGH, dass es nicht die Aufgabe von Ticketmarktplätzen ist, für die Einhaltung vertraglicher Abreden zwischen Veranstaltern und Ticketkäufern zu sorgen."
Der Streit um den Wiederverkauf von Fußball-Tickets macht deutlich, dass viele Veranstalter noch nicht verstanden haben, was Ticketmarktplätze sind. Seatwave selbst verkauft keine Tickets, sondern bietet als Fan-zu-Fan-Ticketmarktplatz eine Plattform, auf der Fans Tickets kaufen und verkaufen können. Wie viel Fans für ein Ticket zahlen, bestimmen sie bei Seatwave selbst. Der Ticketmarktplatz unterstützt sie dabei durch eine sichere und transparente Plattform und schützt Käufer und Verkäufer durch weitreichende Garantien.
Seatwave (www.seatwave.de) ist der führende Fan-zu-Fan-Ticketmarktplatz in Europa. Käufern und Verkäufern wird eine sichere und zuverlässige Plattform geboten. Der Käufer kann sicher sein, legale Tickets rechtzeitig zu erhalten, der Verkäufer hat die Garantie, dass er sein Geld bekommt. Auf der von Ticket-Veteran Joe Cohen im letzten Jahr gegründeten Börse wurden schon 2007 über 1,5 Millionen Eintrittskarten angeboten.
Originaltext: Seatwave Deutschland GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69667 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69667.rss2
Pressekontakt: Weitere Informationen: Seatwave Deutschland GmbH, Am Sandtorkai 68, 20457 Hamburg, Tel. 0180-1001778 (Mo-Fr, 10-18 Uhr), Web: www.seatwave.de
PR-Agentur: euro.marcom dripke.pr, Tel. +49 611 973150, E-Mail: team@euromarcom.de
"Das wegweisende Urteil des BGH stärkt unsere Rechtsposition und deckt sich mit unserer Einstellung zum Ticketmarkt", sagt Karl Krainer, Deutschland-Chef von Seatwave. "Wir sind seit jeher der Auffassung, dass Fans Tickets weiterverkaufen dürfen, die sie rechtmäßig erwoben haben. Die AGBs von Veranstaltern dürfen dieses Recht nicht einschränken. Gestärkt wird der Tickethandel von privat an privat auch durch die Feststellung des BGH, dass es nicht die Aufgabe von Ticketmarktplätzen ist, für die Einhaltung vertraglicher Abreden zwischen Veranstaltern und Ticketkäufern zu sorgen."
Der Streit um den Wiederverkauf von Fußball-Tickets macht deutlich, dass viele Veranstalter noch nicht verstanden haben, was Ticketmarktplätze sind. Seatwave selbst verkauft keine Tickets, sondern bietet als Fan-zu-Fan-Ticketmarktplatz eine Plattform, auf der Fans Tickets kaufen und verkaufen können. Wie viel Fans für ein Ticket zahlen, bestimmen sie bei Seatwave selbst. Der Ticketmarktplatz unterstützt sie dabei durch eine sichere und transparente Plattform und schützt Käufer und Verkäufer durch weitreichende Garantien.
Seatwave (www.seatwave.de) ist der führende Fan-zu-Fan-Ticketmarktplatz in Europa. Käufern und Verkäufern wird eine sichere und zuverlässige Plattform geboten. Der Käufer kann sicher sein, legale Tickets rechtzeitig zu erhalten, der Verkäufer hat die Garantie, dass er sein Geld bekommt. Auf der von Ticket-Veteran Joe Cohen im letzten Jahr gegründeten Börse wurden schon 2007 über 1,5 Millionen Eintrittskarten angeboten.
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