Der Vorstand der Deutsche Boerse AG hat heute in Abstimmung mit dem
Arbeitskreis Aktienindizes beschlossen, den Leitfaden zu den Aktienindizes
mit Wirkung zum 3. November 2008 zu ergaenzen.
Demnach kann ein Indexwert ausserhalb der regulaeren Anpassungstermine aus
den Auswahlindizes DAX, MDAX oder SDAX herausgenommen werden, wenn an
einem Handelstag seine Gewichtung in dem entsprechenden Index aufgrund
seiner aktuellen Free Float Marktkapitalisierung 10.0 Prozent zum
Handelsschluss ueberschreitet und die annualisierte Volatilitaet des
Kursverlaufs ueber die vorangegangenen 30 Handelstage (30 Tages
Volatilitaet) den Wert von 250 Prozent uebersteigt. Die massgeblichen
Kennzahlen werden von der Deutsche Boerse AG taeglich veroeffentlicht.
Die Entscheidung ueber eine vorzeitige Herausnahme trifft der Vorstand der
Deutsche Boerse AG in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Aktienindizes. Die
Herausnahme erfolgt am Ende des zweiten Handelstages nach dem Tag der
Entscheidung. Die Unternehmen, die aufgrund dieser Regelung aus den
Indizes heraus fielen, koennen nur dann wieder aufgenommen werden, wenn
deren 30 Tages Volatilitaet (annualisierte Volatilitaet des Kursverlaufs
ueber die vergangenen 30 Handelstage) am jeweiligen Stichtag der
Ranglistenerstellung sowie an den 14 Handelstagen davor jeweils 150
Prozent unterschreitet.
Arbeitskreis Aktienindizes beschlossen, den Leitfaden zu den Aktienindizes
mit Wirkung zum 3. November 2008 zu ergaenzen.
Demnach kann ein Indexwert ausserhalb der regulaeren Anpassungstermine aus
den Auswahlindizes DAX, MDAX oder SDAX herausgenommen werden, wenn an
einem Handelstag seine Gewichtung in dem entsprechenden Index aufgrund
seiner aktuellen Free Float Marktkapitalisierung 10.0 Prozent zum
Handelsschluss ueberschreitet und die annualisierte Volatilitaet des
Kursverlaufs ueber die vorangegangenen 30 Handelstage (30 Tages
Volatilitaet) den Wert von 250 Prozent uebersteigt. Die massgeblichen
Kennzahlen werden von der Deutsche Boerse AG taeglich veroeffentlicht.
Die Entscheidung ueber eine vorzeitige Herausnahme trifft der Vorstand der
Deutsche Boerse AG in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Aktienindizes. Die
Herausnahme erfolgt am Ende des zweiten Handelstages nach dem Tag der
Entscheidung. Die Unternehmen, die aufgrund dieser Regelung aus den
Indizes heraus fielen, koennen nur dann wieder aufgenommen werden, wenn
deren 30 Tages Volatilitaet (annualisierte Volatilitaet des Kursverlaufs
ueber die vergangenen 30 Handelstage) am jeweiligen Stichtag der
Ranglistenerstellung sowie an den 14 Handelstagen davor jeweils 150
Prozent unterschreitet.