Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Strafen für Steuerhinterziehung deutlich verschärft. Bei hinterzogenen Millionenbeträgen müssen die Steuersünder künftig in aller Regel hinter Gitter. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei nur noch in Ausnahmefällen möglich, entschied das Karlsruher Gericht am Dienstag in einem Grundsatzurteil. Bereits bei Beträgen von mehr als 100.000 Euro müssen laut BGH in der Regel Freiheitsstrafen verhängt werden, die aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnten./wj/DP/js
AXC0099 2008-12-02/14:42