
Hatte vergangene Woche das Landgericht Frankfurt die öffentliche Versteigerung von Schumag Aktien durch die Concordia-Hedgefonds untersagt, so folgte aktuell in dieser Woche der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf, der es Enprovalve P. Koschel Unternehmensberatung Ltd. (Birmingham) verbietet, die Verfügung über jene 79,2 % der Schumag Aktien anzustreben, die sich in der Kontrolle der Schumag Holding GmbH (Essen) befinden. Es ist Enprovalve / Koschel gleichfalls untersagt sich als Eigentümer der Schumag AG auszugeben. Bei Zuwiderhandlung droht Peter Koschel eine Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten.
Die Schumag Holding GmbH und die Schumag Zweite Beteiligungs GmbH bleiben Mehrheitsaktionär der Schumag AG und werden weiterhin von der Babcock Capital AE, dessen Präsident Konstantinos Kazinakis ist, kontrolliert.
- Hintergrund
Bemühungen der Investorenfamilie Kazinakis zur ordentlichen Restrukturierung der Übergangsfinanzierung mit der in 2007 der Erwerb der Schumag AG realisiert worden war, wurden seit geraumer Zeit durch den Investmentbanker Alexander von Ungern-Sternberg und den Concordia-Manager Jason Cheung systematisch torpediert, um eine feindliche Übernahme des Aachener Industrieunternehmens vorzubereiten.
Ein Instrument dieses Vorhabens war die Ankündigung der Versteigerung von Schumag Aktien. Die angelsächsische Concordia Gruppe leitete von unwirksamen Verträgen vermeintliche Pfandrechte an 79,2 % der Schumag Aktien ab. Durch die Ankündigung einer öffentlichen Versteigerung sollten potentielle Geldgeber für eine marktgerechte Umfinanzierung abgeschreckt werden. Zugleich konnte so der Aktienkurs der börsennotierten Schumag AG ins bodenlose getrieben werden. Der nunmehr exorbitant niedrige Börsenwert der Schumag sollte eine Übernahme des Unternehmens für 10 bis 15 Millionen Euro ermöglichen. Dabei hat die Schumag AG alleine an liquiden Mittel mehr als 40 Millionen Euro, zudem wertvolle Immobilien, Maschinenparks und nicht zuletzt eine exzellente Eigenkapitalquote.
Parallel suchten Alexander von Ungern-Sternberg und Jason Cheung nach Wegen für eine freihändige Veräußerung von Schumag Aktien. Hier trat der vormalige Vertraute von Konstantinos Kazinakis und Organ der Schumag AG, Peter Koschel, auf den Plan. Peter Koschel hatte sich durch seinen eigenwilligen Managementstil innerhalb der Geschäftsführung der Babcock Industrierohrleitungsbau GmbH und im Aufsichtsrat der Schumag AG zunehmend isoliert und wurde empfänglich für Anwerbeversuche. Die Enprovalve P. Koschel Unternehmensberatung Ltd. sollte als Strohmann für nicht benannte Hintermänner die Schumag Aktien von der Concordia erwerben.
Es ist anzunehmen, dass die eigentlichen Käufer aus dem Umfeld jener Personen stammen oder gar identisch mit jenen Personen sind, die den Mehrheitsaktionär der Schumag AG gezielt in Schwierigkeiten zu stürzen suchten. Ein Indiz hierfür ist, dass sich die Concordia-Fonds weigerten, auf Vorschläge der Schumag Holding GmbH zur Ablöse ihrer Forderungen auf der Basis marktüblicher Konditionen einzugehen. Die Gier auf das Cash in der Schumag AG scheint überwogen zu haben.
- Der Gerichtsbeschluss in Frankfurt
Gegen das Versteigerungsvorhaben der Concordia-Fonds erwirkte die Schumag Holding GmbH beim Landgericht Frankfurt eine Einstweilige Verfügung. Bereits in dieser Einstweiligen Verfügung wurde eine freihändige Veräußerung der Aktien an Enprovalve / Peter Koschel untersagt.
Mit der Einstweiligen Verfügung hatte das Landgericht Frankfurt der Rechtsposition der Schumag Holding Glaubwürdigkeit attestiert, die besagt, dass aufgrund der Nichtigkeit der ehemaligen Finanzierungsverträge mit den Concordia-Fonds, bedingt durch Verstoß gegen § 138 Abs. 2 BGB (Wucherklausel), kein Pfandrecht dieser Fonds an den Aktien gegeben ist und somit auch keine Veräußerung erfolgen kann.
- Kein Eigentümerwechsel gegeben
Zudem würde ein Eigentumsübergang bereits daran scheitern, dass Enprovalve nicht in Besitz der Inhaberaktien ist. Die Übertragung von Inhaberaktien richtet sich nach den §§ 929 ff BGB. Die Einräumung des Besitzes ist zwingende Voraussetzung eines Eigentumsübergangs. Eine Besitzeinräumung hat aber nicht stattgefunden und kann aufgrund der Sperrung des Aktiendepots bei der Sparkasse Krefeld auch nicht stattfinden.
- Instrumentalisierung des Handelsblatts
Ungeachtet der Rechtslage trat Peter Koschel gegenüber der Belegschaft, den Arbeitnehmervertretern und dem Management der Schumag AG als neuer Eigentümer auf. Koschel wandte sich an den Handelsblatt-Journalisten Sönke Iwersen, der bereits mehrfach fehlerhafte und einseitige Berichterstattung über Konstantinos Kazinakis produziert hatte, weshalb auch gegen einen seiner früheren Artikel eine Unterlassung per Gerichtsentscheid erwirkt werden konnte.
Obgleich Sönke Iwersen die Fragwürdigkeit der Rechtsgrundlage des Aktien-Erwerbs durch Peter Koschel bekannt war und ungeachtet ihm vorliegender Dokumente, aus denen hervorging, dass sich die Aktien weiterhin im Depot der Schumag Holding bei der Sparkasse Krefeld befinden und von der Sparkasse nicht herausgegeben werden würden, erweckte Iwersen in seinem Handelsblattartikel vom 12. Januar 2009 mit Formulierungen wie "Kazinakis entmachtet", "Aufsichtsrat Koschel übernimmt Mehrheit an Maschinenbauer", "...neuer Herr bei Schumag ist Peter Koschel" den Eindruck, dass ein Eigentümerwechsel stattgefunden habe.
- Der Gerichtsbeschluss in Düsseldorf
Nunmehr hat auch das Landesgericht Düsseldorf der Rechtsposition der Schumag Holding Glaubwürdigkeit bescheinigt.
Per Einstweiliger Verfügung wird es Peter Koschel (bzw. Enprovalve P. Koschel Unternehmensberatung Ltd.) untersagt
a) über Aktien der Schumag AG vollständig oder in Teilen zu verfügen, diese zu übereignen oder abzutreten b) den Versuch zu unternehmen einen Herausgabeanspruch gegenüber der Depotbank (Sparkasse Krefeld) geltend zu machen c) sich gegenüber Dritten als Eigentümer von Schumag Aktien zu bezeichnen
- Perspektive
Die Schumag Holding ist dabei, den Löwenanteil seiner Verbindlichkeiten aus dem Erwerb der Schumag AG in 2007 langfristig umzufinanzieren und zu restrukturieren. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Hauptfinanzierer - den Cognis-Fonds - steht vor der Unterzeichnung.
Die Schumag AG - ein Traditionsunternehmen der deutschen Industrie - und die Belegschaft des Unternehmens haben es verdient, dass sie sich in einem verlässlichen, stabilen und langfristig angelegten Rahmen, ungestört durch die perfiden Interventionen ausländischer Hedgefonds, voll und ganz den Alltagsgeschäften und der Weiterentwicklung des Unternehmens widmen können.
Auf dieses Ziel sind alle Bemühungen der Muttergesellschaften und der Investorenfamilie Kazinakis, vertreten durch Konstantinos Kazinakis, ausgerichtet.
Originaltext: Schumag AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/33369 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_33369.rss2 ISIN: DE0007216707
Pressekontakt: V.i.S.d.P.: Schumag Holding GmbH (Essen) Kontakt: E. Uzun - Head of Corporate Communications - Babcock-Schumag Group - Telefon: 030 - 20 60 68 650 - Mobil: 0172 - 32 62 600 E-Mail: kommunikation@babcock-schumag.de
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