(Neu: Jahrelanger Rechtsstreit erwartet)
BRÜSSEL/SANTA CLARA (dpa-AFX) - EU-Rekordbußgeld für Intel
"Millionen Verbraucher in Europa wurden über fünf Jahre hinweg geschädigt", sagte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Sie hätten keine ausreichende Auswahl gehabt. "Das ist das höchste Bußgeld, das wir jemals beschlossen haben."
SCHWERER MARKTMISSBRAUCH
Kroes begründete das beispiellose Bußgeld mit dem schweren Marktmissbrauch Intels. Der Konzern aus Santa Clara im US-Staat Kalifornien habe Computerherstellern Rabatte gewährt, falls sie Prozessoren für ihre Rechner von Intel beziehen. Zudem habe der Konzern einen großen Einzelhändler - der Media-Markt-Kette - dafür bezahlt, dass er Konkurrenzprodukte eingeschränkt oder gar nicht verkaufte.
Computerhersteller bekamen auch Geld, um die Einführung
bestimmter Computer mit Konkurrenz-Chips einzustellen oder zu
verzögern. Kroes nannte dies "einen schweren und anhaltenden Verstoß
gegen das EU- Kartellrecht". In die Geschäftspraktiken waren laut
Kroes die Hersteller Acer, Dell
KEINE ERMITTLUNGEN GEGEN MEDIA MARKT
Gegen Media Markt wollen die Wettbewerbshüter nicht vorgehen. "Sie sind Opfer und nicht in die Tat verwickelt", betonte Kroes. Die Media-Saturn-Holding in München äußerte sich dazu auf Anfrage nicht. Da man grundsätzlich nichts kommentiere, was Lieferanten betreffe, gebe man auch in diesem Fall keinen Kommentar ab, sagte ein Unternehmenssprecher. Auch zur Höhe der angeblichen Zahlungen oder zur Frage, ob es interne Untersuchungen gebe, machte der Sprecher keine Angaben. Aus unternehmensnahen Kreisen hieß es, Media-Saturn habe immer mit der EU-Kommission kooperiert, um gemeinsam mit den Wettbewerbshütern "Licht in den Tunnel" zu bringen.
Intel muss die rechtswidrigen Geschäftspraktiken, soweit dies noch nicht geschehen ist, sofort einstellen. Otellini sagte zu, Intel werde während des Berufungsverfahrens alle Auflagen der EU befolgen. Allerdings kenne das Unternehmen noch nicht die gesamte mehr als 500 Seiten dicke Entscheidung, sondern nur eine Kurzzusammenfassung.
KRAFTVERSCHIEBUNG
Von Oktober 2002 bis Dezember 2007 - diesen Zeitraum untersuchte die Kommission - war Intel Marktführer mit einem Anteil von mindestens 70 Prozent. Die Kommission hat Beweise, wonach Intel seine wettbewerbsschädigen Praktiken teilweise versteckte.
"Wir glauben, dass die Entscheidung falsch ist", konterte Intel-Chef Paul Otellini laut einer Mitteilung. Es habe absolut keinen Schaden für den Verbraucher gegeben. Intel habe nie unter Gewährung eines Rabatts von Kunden verlangt, auf eine Bestellung beim Konkurrenten AMD zu verzichten, bekräftigte Intel-Chef-Jurist Bruce Sewell in Brüssel. 2008 erzielte Intel einen Überschuss von 5,3 Milliarden Dollar, der Umsatz lag bei 37,6 Milliarden Dollar.
AMD-Europachef Giuliano Meroni erklärte: "Die EU-Entscheidung wird die Kräfte von einem missbräuchlich handelnden Monopolisten zu Computer-Herstellern, Händlern und vor allem PC- Nutzern verschieben." Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) stellte sich an die Seite von AMD: Die EU-Kommission müsse nun durchsetzen, dass Verbraucher in Europa beim Computerkauf wieder überall zwischen PC mit verschiedenen Prozessoren wählen können. Dies stärke auch den Standort Dresden, wo neben ABM auch die Unternehmen Globalfoundries und Infineon sitzen.
PREISE KÜNSTLICH HOCHHALTEN
Der europäische Dachverband für Verbraucherschutz (BEUC) warf Intel vor, die Preise künstlich hoch zu halten und Innovationen zu verlangsamen. Die Konsumenten sollten daher eine Erstattung bekommen. Die EU-Kommission solle eine entsprechende Richtlinie für Opfer von wettbewerbsverzerrenden Machenschaften auf den Weg bringen. Intel betonte hingegen, seine Produkte seien zu niedrigen Preisen angeboten worden. Die EU-Kommission machte keine Angaben darüber, ob Verbraucher wegen des Intel-Verstoßes zuviel für Computer bezahlen mussten.
Bei Intel handelt es sich um den zweiten spektakulären Brüsseler Bußgeld-Fall in der Computerbranche. Im Februar 2008 bekam der Software-Riese Microsoft das damalige Rekord-Bußgeld von 899 Millionen Euro aufgebrummt. Die Kommission sah es als erwiesen an, dass der Konzern jahrelang zu hohe Lizenzgebühren für technische Informationen verlangte. Intel hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten beim Luxemburger EU-Gericht gegen die Entscheidung zu klagen./pjd/cb/cs/fd/DP/edh
--- Von Patricia Driese und Christian Böhmer, dpa ---
ISIN US0079031078 US4581401001 TW0002353000 US24702R1014 US4282361033
AXC0315 2009-05-13/19:30