Bonn (ots) - Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Frankfurt (DZ Bank, ehemals DG Bank) hatte seit den 1980er Jahren gemeinsam mit ihrer Tochtergesellschaft DG ANLAGE Gesellschaft mbH (DG Anlage GmbH) rund 50 geschlossene Immobilienfonds aufgelegt und bundesweit vorwiegend über die dem genossenschaftlichen Verbund angehörenden Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben. Die DZ Bank fungierte für alle Anleger als "Treuhänderin". Zahlreiche dieser Fonds führen bei den Anlegern - häufig "Kleinanleger" im fortgeschrittenen Lebensalter - zu einem Totalverlust oder Beinahe-Totalverlust. Der Schaden für viele Tausend Anleger liegt bislang insgesamt bei über 800 Millionen Euro und dürfte sich noch weiter erhöhen.
Das OLG Frankfurt am Main hat nunmehr am 13.05.2009 zu dem DG Immobilienfonds Nr. 34 aus dem Jahr 1994 ein erstes Urteil gegen die DZ Bank und die DG Anlage GmbH erlassen und sie zur Zahlung von rund 19.000,00 EUR nebst Zinsen und zur Rücknahme der Beteiligung verurteilt. Der von Rechtsanwalt Dr. Gerd Krämer, Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, Bonn (erstinstanzlicher Prozessbevollmächtigter war Herr Rechtsanwalt Ulrich Kaminski, Bonn), vertretene Kläger befand sich bei Zeichnung der Anlage bereits im siebzigsten Lebensjahr und war über die Risiken des Fonds und Interessenskonflikte bei der DZ Bank nicht aufgeklärt worden.
Das Urteil, gegen das die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen wurde, bedeutet für Tausende von DG-Geschädigten, dass sie Schadensersatzansprüche gegen die DZ Bank und deren Tochtergesellschaft geltend machen können. Die Entscheidung ist zum DG Fonds Nr. 34 ergangen, doch stellt sich die Situation in mehreren anderen Fonds, etwa dem DG Fonds Nr. 35, ähnlich dar. Es ergibt sich damit aus den DG Immobilienfonds ein Haftungsrisiko für die DZ Bank in dreistelliger Millionen-Höhe.
Bonn, 13.05.2009
Originaltext: Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67364 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67364.rss2
Pressekontakt: Dr. Gerd Krämer Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Poppelsdorfer Allee 114 53115 Bonn Telefon: (0049) 228/72543-42 Telefax: (0049) 228/72543-40 E-Mail: kraemer@meilicke-hoffmann.de www.meilicke-hoffmann.de
Das OLG Frankfurt am Main hat nunmehr am 13.05.2009 zu dem DG Immobilienfonds Nr. 34 aus dem Jahr 1994 ein erstes Urteil gegen die DZ Bank und die DG Anlage GmbH erlassen und sie zur Zahlung von rund 19.000,00 EUR nebst Zinsen und zur Rücknahme der Beteiligung verurteilt. Der von Rechtsanwalt Dr. Gerd Krämer, Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, Bonn (erstinstanzlicher Prozessbevollmächtigter war Herr Rechtsanwalt Ulrich Kaminski, Bonn), vertretene Kläger befand sich bei Zeichnung der Anlage bereits im siebzigsten Lebensjahr und war über die Risiken des Fonds und Interessenskonflikte bei der DZ Bank nicht aufgeklärt worden.
Das Urteil, gegen das die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen wurde, bedeutet für Tausende von DG-Geschädigten, dass sie Schadensersatzansprüche gegen die DZ Bank und deren Tochtergesellschaft geltend machen können. Die Entscheidung ist zum DG Fonds Nr. 34 ergangen, doch stellt sich die Situation in mehreren anderen Fonds, etwa dem DG Fonds Nr. 35, ähnlich dar. Es ergibt sich damit aus den DG Immobilienfonds ein Haftungsrisiko für die DZ Bank in dreistelliger Millionen-Höhe.
Bonn, 13.05.2009
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