
Zudem schreibt der Tübinger Psychiater Peter Winckler in seinem Gutachten, dass sich Häussler wünsche, dass er Begenat nie getroffen hätte und dass alles wieder so sei, wie es vor den Morden im April 2009 gewesen war. Er selber, so sagte Häussler dem Psychiater, habe keine gute Beziehung zu seinem Vater gehabt und sich sogar die Frage gestellt, ob er ein "Kuckuckskind" sei. Finanzielle Gründe führten nach Angaben eines Sozialarbeiters, den Winckler in seinem Gutachten zitiert, dazu, dass der mutmaßliche Mörder dennoch zuhause wohnen blieb. Sein Vater habe ihm deutlich gemacht, dass er nur den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt bekommen würde. Obwohl ihm elterliche Liebe gefehlt habe und ihn die Schwestern stets bevormundet hätten, habe er die Sicherheit im Elternhaus einer womöglich unsicheren finanziellen Situation vorgezogen.
Frederik Begenat attestiert Winckler Entwicklungsstörungen, Kontaktstörungen und mangelndes Selbstvertrauen. Seine Unreife habe sich auch im Umgang mit dem anderen Geschlecht gezeigt: Einem Mädchen, dass er im Sommer 2008 kennengelernt und mit dem er sich danach fast nur im Internet unterhalten habe, habe er per eMail einen Heiratsantrag gemacht. Unbeantwortet lässt der Sachverständige die Frage, ob die beiden Angeklagten nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen sind.
Andreas Häussler und Frederik Begenat wird derzeit vor dem Landgericht Ulm der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Angeklagten die Eltern und die Schwestern von Andreas Häussler aus Geldgier erschossen haben. Häussler äußerte sich bislang vor Gericht nicht zu den Vorwürfen, sein mutmaßlicher Komplize hat die Tat gestanden. Der Prozess geht am 11. November weiter. Bis einschließlich Dezember sind 43 Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Das Urteil soll voraussichtlich am 27. Januar 2010 fallen.
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