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DGAP-HV: PETROTEC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.02.2010 in Borken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: PETROTEC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.02.2010 in Borken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

PETROTEC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 15.01.2010 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
Petrotec AG 
 
Borken 
 
WKN PET111 ISIN DE000PET1111 
 
Einladung zur Hauptversammlung 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, 
den 26. Februar 2010 um 11.00 Uhr in der Stadthalle Vennehof, 
Vennehof 1, 46325 Borken stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
Tagesordnung 
Anzeige des Vorstandes gem. § 92 Abs. 1 AktG, dass ein 
Verlust in der Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht 
Der Vorstand wird der Hauptversammlung entsprechend der gesetzlichen 
Bestimmung des § 92 Abs. 1 AktG anzeigen, dass bei der Aufstellung 
eines unterjährigen Finanzabschlusses festgestellt wurde, dass ein 
Verlust in der Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht. 
Wahlen zum Aufsichtsrat 
Der Aufsichtsrat setzt 
sich gemäß § 95 Abs. 1, Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Teilsatz, § 101 
Abs. 1 S.1 1. Alt. AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern 
zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. 
Es sind jetzt zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Die 
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Eine - auch 
mehrfache - Wiederwahl ist zulässig. 
Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Dr. Bernd Malmström und 
Christoph Neizert haben mit Wirkung vom 4. November 2008 bzw. 1. Dezember 
2008 ihre Mandate niedergelegt. Die Amtszeit des bisherigen Mitgliedes, 
Dr. Bernd Malmström, endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über 
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 beschließt; die Amtszeit des 
bisherigen Mitgliedes, Christoph Neizert, endet mit Ablauf der Hauptversammlung, 
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt. 
Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der PETROTEC Aktiengesellschaft 
vom 23.06.2009 zur Wahl von Herrn Jean Scemama und Herrn Dr. Yom Tov 
Samia in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für den Zeitraum bis zur 
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 
31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr beschließt, wurde mit Urteil 
des Landgerichts Dortmund vom 29.10.2009 (Az. 18 O 101/09) für nichtig 
erklärt. Der Vorstand der Gesellschaft hat daraufhin am 26.11.2009 
beim Amtsgericht Coesfeld gem. § 104 AktG beantragt, die beiden vorgenannten 
Kandidaten im Wege der gerichtlichen Ersatzbestellung Mitglieder des 
Aufsichtsrats der Gesellschaft zu bestellen. Zum Zeitpunkt der Einberufung 
dieser außerordentlichen Hauptversammlung, liegt noch keine gerichtliche 
Entscheidung über den Antrag des Vorstandes der Gesellschaft vor, 
so dass unabhängig von dem eingeleiteten gerichtlichen Ersatzbestellungsverfahren 
die Wahl zur satzungsmäßigen Ergänzung des Aufsichtsrates auf sechs 
Mitglieder erforderlich ist. 
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, 
1) Herrn Jean Scemama, Vice President Business Development, IC 
Green Energy Ltd., Tel Aviv, Israel, wohnhaft Tel Aviv, Israel 
für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Dr. Bernd 
Malmström in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit endet damit 
mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
Geschäftsjahr 2010 beschließt. 
2) Herrn Dr. Yom Tov Samia, President and CEO IC Green Energy 
Ltd., Tel Aviv, Israel, wohnhaft Tel Aviv, Israel 
für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Christoph 
Neizert in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit endet damit mit 
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
2011 beschließt. 
Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen sind keine Mitglieder in 
gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten. 
Sie sind Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
Herr Jean Scemama: 
- Mitglied im Board of Directors der Transmediair Inc., USA 
- Mitglied im Board of Directors der Ziv Neurim Association (pro-bono), 
Tel Aviv, Israel 
- Mitglied im Board of Directors des 'Yahel' philanthropic fund 
on the name of Leon Recanatti (pro-bono), Herlzelia, Israel 
Herr Dr. Yom Tov Samia: 
- Mitglied im Board of Trusties at 'The Ben-Gurion University', 
Israel 
- Mitglied im Board of Trusties at 'The Strategic Dialogue Center 
of the Netanya Academic College', Israel 
- Vorsitzender des Board of Directors der Transmediair Inc., USA 
- Stellvertretender Vorsitzender des Board of Directors der HelioFocus 
Ltd., Israel 
Es ist geplant, die Wahl der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats 
im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. Das Mitglied des Aufsichtsrates, 
Herr Dr. Ingo Kett, ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf 
den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 
Abs. 5 AktG. 
Teilnahme an der Hauptversammlung 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 
Ablauf (24.00 Uhr) des 19. Februar 2010 bei der Gesellschaft unter 
der Adresse 
PETROTEC AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: 0621/ 71 77 213 E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
angemeldet haben. 
Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme 
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen 
in Textform (§ 126b BGB) durch das depotführende Institut erstellten 
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer 
Sprache nachzuweisen. 
Der Nachweis muss sich auf den Beginn (0.00 Uhr) des 21. Tages 
vor der Hauptversammlung beziehen, also auf den 5. Februar 2010, 0.00 
Uhr (sog. Nachweisstichtag), und der Gesellschaft unter der vorstehenden 
Adresse spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr) des 19. Februar 2010 
zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
nur, wer den Nachweis erbracht hat. Verkauf oder sonstige Übertragungen 
der Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Bedeutung für das 
Teilnahme- und Stimmrecht des angemeldeten Aktionärs. Gleiches gilt 
für einen Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, 
die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktien 
erwerben, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung 
bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse werden ihnen 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
rechtzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
Stimmrechtsvertretung 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine Aktionärsvereinigung, 
ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Wir 
bieten unseren Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Diese sind weisungsgebunden, 
müssen also zwingend entsprechend ihrer erteilten Weisung abstimmen. 
Wird weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch 
eine diesen nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Person oder Institution bevollmächtigt, ist die Vollmacht gemäß § 
134 Abs. 3 Satz 3 AktG in der Fassung des ARUG in Textform (§ 126b 
BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 
3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die 
einen Dritten bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung 
der Vollmacht das Formular zu verwenden, das von der Gesellschaft 
zur Verfügung gestellt wird und auf der Rückseite der Eintrittskarte 
abgedruckt ist. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit 
auf schriftliches Verlangen zugesandt. 
Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen 
nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Person oder Institution bevollmächtigt werden, enthält die Satzung 
keine besondere Regelung, so dass die gesetzlichen Regelungen gelten. 
Möglicherweise verlangen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder 
Personen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht 
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher rechtzeitig 
mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht 
ab. 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung 
durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung 
gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: 
PETROTEC AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: 0621/ 71 77 213 
Für die elektronische Bevollmächtigung im Sinne von § 16 Abs. 3 
der Satzung oder die elektronische Übermittlung des Nachweises einer 
Bevollmächtigung nutzen Sie bitte die passwortgeschützte Vollmachts-Plattform 
unter der Internetadresse www.hv-vollmachten.de. Das Online-Passwort 
ist auf der Eintrittskarte abgedruckt. Eine Vollmachtserteilung unter 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 15, 2010 09:10 ET (14:10 GMT)

© 2010 Dow Jones News
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Rheinmetall, Renk und Hensoldt haben den Rüstungsboom der letzten Jahre dominiert, doch inzwischen sind diese Titel fundamental heillos überbewertet. KGVs jenseits der 60, KUVs über 4, und das in einem politisch fragilen Umfeld mit wackelnder Haushaltsdisziplin. Für späteinsteigende Anleger kann das teuer werden.

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