DJ DGAP-HV: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.03.2010 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 22.01.2010 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.=--------------------------------------------------------------------------
Eisen- und Hüttenwerke- Aktiengesellschaft -
Andernach
ISIN DE0005658009
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Eisen- und
Hüttenwerke - Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Andernach, die am
Freitag, dem 5. März 2010, 11.00 Uhr, im Hotel Pullman Cologne,
Helenenstr. 14, 50667 Köln, stattfindet.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
für das Geschäftsjahr 2008/09, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 172 AktG am 16.
November 2009 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, der Bericht des
Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sowie
der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass
es nach Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu
machen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2008/09 Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2008/09 sollen 1,50 Euro Dividende und ein Bonus von 0,50 Euro je
Stückaktie ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am 8. März
2010 ausgezahlt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher
vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008/09 in Höhe von
35.273.762,55 Euro wie folgt zu verwenden:
* Ausschüttung einer Dividende von 1,50 Euro zuzüglich eines Bonus von 35.200.000,00 Euro
0,50 Euroje Stückaktie:
* Vortrag auf neue Rechnung: 73.762,55 Euro
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2008/09 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
vor, den im Geschäftsjahr 2008/09 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/09 Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2008/09
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern
für das Geschäftsjahr 2008/09 Die Mitglieder des Aufsichtsrats,
die zusätzliche Organfunktionen bei Unternehmen des ThyssenKrupp
Konzerns innehaben, erhalten keine Vergütung für ihre
Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft. Der nachfolgende
Vergütungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat betrifft daher
nur konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das Geschäftsjahr 2008/09
eine Vergütung für konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats von
9.000,00 Euro und das Doppelte für den konzernexternen
Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden vor. Herr Dr.
Köhler, der zum 31. März 2009 aus dem ThyssenKrupp Konzern
ausgeschieden ist und bis zum 7. Dezember 2009 als Vorsitzender
des Aufsichtsrats der Gesellschaft fungierte, erhält diese
Vergütung anteilig für den Zeitraum vom 1. April 2009 bis zum 30.
September 2009.
6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat
besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Herr Dr. Köhler hat
sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 7. Dezember 2009
niedergelegt. In Nachfolge für Herrn Dr. Köhler soll der
Aufsichtsrat der Eisen- und Hüttenwerke AG zunächst bis zur
Beendigung der am 5.3.2010 stattfindenden Hauptversammlung um
Herrn Rudolf Helldobler, Dinslaken, Direktor der ThyssenKrupp
Steel Europe AG, Duisburg, durch Beschluss des zuständigen
Amtsgerichts in Koblenz ergänzt werden. Das gerichtliche
Ergänzungsverfahren nach § 104 Absatz 2 Satz 2 AktG wurde am
16.12.2009 auf Antrag des Vorstandes der Eisen- und Hüttenwerke AG
eingeleitet. Herr Dr. Göbel hat sein Aufsichtsratsmandat mit
Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 5. März 2010
niedergelegt. Nach § 7 Abs. 2 der Satzung sind für die
verbleibende Amtszeit der ausgeschiedenen Mitglieder zwei neue
Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Es ist beabsichtigt, die
Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem deutschen
Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Herren in den Aufsichtsrat
zu wählen: Herrn Rudolf Helldobler, DinslakenDirektor der
ThyssenKrupp Steel Europe AG Herrn Dr. Ulrich Jaroni,
HeidenMitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Steel Europe AG Die
Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2011/2012 beschließt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.
7. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2009/10 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2009/10 zu wählen.
8. Beschlussfassung über Satzungsänderungen aus dem Gesetz zur
Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) Durch das Gesetz
zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie vom 30. Juli 2009
(ARUG) sind die aktienrechtlichen Fristen für die Anmeldung zur
Hauptversammlung und für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung
sowie die Regelungen zur Ausübung des Stimmrechts durch einen
Bevollmächtigten geändert worden. Vorstand und Aufsichtsrat
schlagen daher vor, §§ 14 Absatz 2 und 15 Absatz 1 und 4 der
Satzung wie folgt zu ändern:
§ 14Hauptversammlung
1. unverändert
2. Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tage der
Versammlung einzuberufen. Die Einberufungsfrist verlängert
sich um die Tage der Anmeldefrist (§ 15 Absatz 1).
§ 15Teilnahmebedingungen
1. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das
Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung
anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und
der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter
der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist) zugehen.
Der Vorstand ist ermächtigt - bzw. im Falle der Einberufung
durch den Aufsichtsrat - der Aufsichtsrat, in der Einberufung
der Hauptversammlung eine auf bis zu drei Tage vor der
Hauptversammlung verkürzte Anmelde- und Nachweisfrist zu
bestimmen.
2. unverändert
3. unverändert
4. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt
werden. Vollmachten können der Gesellschaft auch auf einem vom
Vorstand näher zu bestimmenden elektronischen Weg übermittelt
werden.
II. Informationen zu Tagesordnungspunkt 6
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG
Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Anteilseignervertreter sind bei den nachfolgend
jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder des
Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften
Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Unternehmensorgans.
Rudolf Helldobler, 55 Jahre
*
a) * Hoesch Hohenlimburg GmbH
* Rasselstein GmbH
* ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH
b) * ThyssenKrupp Metal Forming (Wuhan) Ltd./VR China
* ThyssenKrupp Sofedit S.A.S./Frankreich
* ThyssenKrupp Tailored Blanks S.A. de C.V./Mexiko
* ThyssenKrupp Tailored Blanks (Wuhan) Ltd./VR China
* TKAS (Changchun) Tailored Blanks Ltd./VR China
Dr. Ulrich Jaroni, 58 Jahre
*
a) * Hoesch Hohenlimburg GmbH
* Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH
* Rasselstein GmbH
* ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH
* ThyssenKrupp Umformtechnik GmbH
b) * ThyssenKrupp Sofedit S.A.S./Frankreich
* ThyssenKrupp Tailored Blanks S.A. de C.V./Mexiko (Sprecher)
* ThyssenKrupp Tailored Blanks S.r.l./Italien (President)
* ThyssenKrupp Verkehr GmbH
* TWB Company, LLC/USA
Informationen zu Tagesordnungspunkt 8
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 22, 2010 09:10 ET (14:10 GMT)
DJ DGAP-HV: Eisen- und Hüttenwerke -2-
Der alte und der neue Text der vollständigen Satzung können im Internet unter www.ehw.ag oder www.eisenhuetten.de eingesehen werden. III. Weitere Angaben zur Einberufung Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 17.600.000 Stück. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 12. Februar 2010, 00.00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 26. Februar 2010 bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform. * Anmeldestelle: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaftc/o Commerzbank AGWASHV dwpbank AGWildunger Straße 1460487 Frankfurt am MainFax: 069 / 5099-1110 Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann auch auf elektronischem Weg per E-Mail - ehw@ehw.ag - oder per Fax-Nr. 02632 / 3097 15 2385 - unter Angabe der Eintrittskartennummer der Gesellschaft übermittelt werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmacht und Weisungen können vor der Hauptversammlung erteilt werden. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 EUR am Grundkapital erreichen, das entspricht 195.313 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der im nachfolgenden Abschnitt angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 02. Februar 2010 zugegangen sein. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126 und 127 AktG Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. * Eisen- und Hüttenwerke AGHerrn EckertKoblenzer Straße 14156626 Andernach Bis spätestens zum Ablauf des 18. Februar 2010 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.ehw.ag oder www.eisenhuetten.de unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 18. Februar 2010 ebenfalls unter den genannten Internetadressen veröffentlicht. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger Die Einberufung der Hauptversammlung am 5. März 2010 ist am 22. Januar 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Veröffentlichung auf der Internetseite Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ehw.ag oder www.eisenhuetten.de über den Link 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Andernach, im Januar 2010 Eisen- und Hüttenwerke- Aktiengesellschaft - DER VORSTAND 22.01.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Koblenzer Str. 141 56626 Andernach Deutschland Telefon: +49 2632 309525 Fax: +49 2632 309526 E-Mail: ehw@ehw.ag Internet: http://www.eisenhuetten.de ISIN: DE0005658009 WKN: 565800 Börsen: Berlin-Bremen, Düsseldorf: Frankfurt, Hamburg, Stuttgart, Xetra Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------(END) Dow Jones Newswires
January 22, 2010 09:10 ET (14:10 GMT)
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