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DGAP-HV: Eisen- und Hüttenwerke -2-

DJ DGAP-HV: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.03.2010 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 22.01.2010 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Eisen- und Hüttenwerke- Aktiengesellschaft - 
 
 
 
Andernach 
 
ISIN DE0005658009 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Eisen- und 
Hüttenwerke - Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Andernach, die am 
Freitag, dem 5. März 2010, 11.00 Uhr, im Hotel Pullman Cologne, 
Helenenstr. 14, 50667 Köln, stattfindet. 
I. Tagesordnung 
 
  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts 
    für das Geschäftsjahr 2008/09, des erläuternden Berichts des 
    Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 172 AktG am 16. 
    November 2009 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
    festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
    Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, der Bericht des 
    Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sowie 
    der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass 
    es nach Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu 
    machen. 
 
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
    Geschäftsjahr 2008/09 Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
    2008/09 sollen 1,50 Euro Dividende und ein Bonus von 0,50 Euro je 
    Stückaktie ausgeschüttet werden. Die Dividende soll am 8. März 
    2010 ausgezahlt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher 
    vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008/09 in Höhe von 
    35.273.762,55 Euro wie folgt zu verwenden: 
 
 
     *            Ausschüttung einer Dividende von 1,50 Euro zuzüglich eines Bonus von  35.200.000,00 Euro 
              0,50 Euroje Stückaktie: 
     *            Vortrag auf neue Rechnung:                                            73.762,55 Euro
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/09 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2008/09 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/09 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2008/09 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2008/09 Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die zusätzliche Organfunktionen bei Unternehmen des ThyssenKrupp Konzerns innehaben, erhalten keine Vergütung für ihre Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft. Der nachfolgende Vergütungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat betrifft daher nur konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für das Geschäftsjahr 2008/09 eine Vergütung für konzernexterne Mitglieder des Aufsichtsrats von 9.000,00 Euro und das Doppelte für den konzernexternen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden vor. Herr Dr. Köhler, der zum 31. März 2009 aus dem ThyssenKrupp Konzern ausgeschieden ist und bis zum 7. Dezember 2009 als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft fungierte, erhält diese Vergütung anteilig für den Zeitraum vom 1. April 2009 bis zum 30. September 2009. 6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Herr Dr. Köhler hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 7. Dezember 2009 niedergelegt. In Nachfolge für Herrn Dr. Köhler soll der Aufsichtsrat der Eisen- und Hüttenwerke AG zunächst bis zur Beendigung der am 5.3.2010 stattfindenden Hauptversammlung um Herrn Rudolf Helldobler, Dinslaken, Direktor der ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg, durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts in Koblenz ergänzt werden. Das gerichtliche Ergänzungsverfahren nach § 104 Absatz 2 Satz 2 AktG wurde am 16.12.2009 auf Antrag des Vorstandes der Eisen- und Hüttenwerke AG eingeleitet. Herr Dr. Göbel hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 5. März 2010 niedergelegt. Nach § 7 Abs. 2 der Satzung sind für die verbleibende Amtszeit der ausgeschiedenen Mitglieder zwei neue Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Herren in den Aufsichtsrat zu wählen: Herrn Rudolf Helldobler, DinslakenDirektor der ThyssenKrupp Steel Europe AG Herrn Dr. Ulrich Jaroni, HeidenMitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Steel Europe AG Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 beschließt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. 7. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/10 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2009/10 zu wählen. 8. Beschlussfassung über Satzungsänderungen aus dem Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) Durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie vom 30. Juli 2009 (ARUG) sind die aktienrechtlichen Fristen für die Anmeldung zur Hauptversammlung und für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung sowie die Regelungen zur Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten geändert worden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, §§ 14 Absatz 2 und 15 Absatz 1 und 4 der Satzung wie folgt zu ändern:
 
 
     § 14Hauptversammlung
1. unverändert 2. Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen. Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist (§ 15 Absatz 1).
 
 
     § 15Teilnahmebedingungen
1. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist) zugehen. Der Vorstand ist ermächtigt - bzw. im Falle der Einberufung durch den Aufsichtsrat - der Aufsichtsrat, in der Einberufung der Hauptversammlung eine auf bis zu drei Tage vor der Hauptversammlung verkürzte Anmelde- und Nachweisfrist zu bestimmen. 2. unverändert 3. unverändert 4. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Vollmachten können der Gesellschaft auch auf einem vom Vorstand näher zu bestimmenden elektronischen Weg übermittelt werden. II. Informationen zu Tagesordnungspunkt 6 Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Anteilseignervertreter sind bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Unternehmensorgans. Rudolf Helldobler, 55 Jahre *
 
 
     a)           *  Hoesch Hohenlimburg GmbH 
                  *  Rasselstein GmbH 
                  *  ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH 
     b)           *  ThyssenKrupp Metal Forming (Wuhan) Ltd./VR China 
                  *  ThyssenKrupp Sofedit S.A.S./Frankreich 
                  *  ThyssenKrupp Tailored Blanks S.A. de C.V./Mexiko 
                  *  ThyssenKrupp Tailored Blanks (Wuhan) Ltd./VR China 
                  *  TKAS (Changchun) Tailored Blanks Ltd./VR China
Dr. Ulrich Jaroni, 58 Jahre *
 
 
     a)           *  Hoesch Hohenlimburg GmbH 
                  *  Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH 
                  *  Rasselstein GmbH 
                  *  ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH 
                  *  ThyssenKrupp Umformtechnik GmbH 
     b)           *  ThyssenKrupp Sofedit S.A.S./Frankreich 
                  *  ThyssenKrupp Tailored Blanks S.A. de C.V./Mexiko (Sprecher) 
                  *  ThyssenKrupp Tailored Blanks S.r.l./Italien (President) 
                  *  ThyssenKrupp Verkehr GmbH 
                  *  TWB Company, LLC/USA
Informationen zu Tagesordnungspunkt 8

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 22, 2010 09:10 ET (14:10 GMT)

DJ DGAP-HV: Eisen- und Hüttenwerke -2-

Der alte und der neue Text der vollständigen Satzung können im Internet unter www.ehw.ag oder www.eisenhuetten.de eingesehen werden. III. Weitere Angaben zur Einberufung Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 17.600.000 Stück. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 12. Februar 2010, 00.00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 26. Februar 2010 bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform. * Anmeldestelle: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaftc/o Commerzbank AGWASHV dwpbank AGWildunger Straße 1460487 Frankfurt am MainFax: 069 / 5099-1110 Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann auch auf elektronischem Weg per E-Mail - ehw@ehw.ag - oder per Fax-Nr. 02632 / 3097 15 2385 - unter Angabe der Eintrittskartennummer der Gesellschaft übermittelt werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmacht und Weisungen können vor der Hauptversammlung erteilt werden. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 EUR am Grundkapital erreichen, das entspricht 195.313 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft unter der im nachfolgenden Abschnitt angegebenen Adresse bis zum Ablauf des 02. Februar 2010 zugegangen sein. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126 und 127 AktG Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. * Eisen- und Hüttenwerke AGHerrn EckertKoblenzer Straße 14156626 Andernach Bis spätestens zum Ablauf des 18. Februar 2010 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.ehw.ag oder www.eisenhuetten.de unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 18. Februar 2010 ebenfalls unter den genannten Internetadressen veröffentlicht. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger Die Einberufung der Hauptversammlung am 5. März 2010 ist am 22. Januar 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Veröffentlichung auf der Internetseite Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ehw.ag oder www.eisenhuetten.de über den Link 'Hauptversammlung' zur Verfügung. Andernach, im Januar 2010 Eisen- und Hüttenwerke- Aktiengesellschaft - DER VORSTAND 22.01.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft Koblenzer Str. 141 56626 Andernach Deutschland Telefon: +49 2632 309525 Fax: +49 2632 309526 E-Mail: ehw@ehw.ag Internet: http://www.eisenhuetten.de ISIN: DE0005658009 WKN: 565800 Börsen: Berlin-Bremen, Düsseldorf: Frankfurt, Hamburg, Stuttgart, Xetra Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------

(END) Dow Jones Newswires

January 22, 2010 09:10 ET (14:10 GMT)

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