DJ DGAP-HV: Ahlers AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2010 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Ahlers AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.05.2010 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 26.03.2010 16:02 Ahlers AG Herford ISIN DE0005009708 (WKN 500970) ISIN DE0005009732 (WKN 500973) ISIN DE0005009740 (WKN 500974) Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 05. Mai 2010, 11:00 Uhr, im Industrie-Club e.V. Düsseldorf, Elberfelder Straße 6, 40213 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Ahlers AG zum 30. November 2009, des Lageberichts des Vorstands für die Ahlers AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/09 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse www.ahlers-ag.com unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung/Corporate Events' eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 05. Mai 2010 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008/09 in Höhe von 10.173.625,42 Euro eine Dividende von 0,30 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie (ISIN DE0005009708 und DE0005009740) und von 0,35 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie (ISIN DE0005009732), insgesamt 4.408.516,30 Euro, an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 5.765.109,12 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft derzeit gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,30 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und 0,35 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie ein auf den Bestand eigener Aktien am Hauptversammlungstag angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/09 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/09 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/09 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/09 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/10 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg (Niederlassung Hannover) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009/10 zu wählen. Dieser Wahlvorschlag ist gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. 6. Wahl zum Aufsichtsrat Herr Prof. Dr. Wilfried Schulte ist mit Wirkung zum 31. Juli 2009 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden. Herr Hans Peter Vorpahl wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 10. September 2009 zum Mitglied des Aufsichtsrats gemäß § 104 AktG bestellt. Er soll nun von der Hauptversammlung als Nachfolger von Herrn Prof. Dr. Wilfried Schulte gewählt werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 2, 96 Abs. 1, 4. Fall, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG zusammen und besteht nach § 11 der Satzung aus sechs Mitgliedern. Davon werden drei Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt und ein Mitglied von den Inhabern der Namensaktien (ISIN DE0005009740) entsandt. Zwei Mitglieder werden von den Arbeitnehmern nach dem DrittelbG gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Hans Peter Vorpahl, Pinneberg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Kanzlei, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011/12 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Dieser Wahlvorschlag ist gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses. Herr Vorpahl ist aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. Herr Vorpahl ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 7. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit der Erwerb nicht ausdrücklich gesetzlich zugelassen ist, einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Die von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 06. Mai 2009 zu Punkt 6 der damaligen Tagesordnung beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien läuft am 31. Oktober 2010 aus. Um auch künftig Aktien zurückkaufen zu können und dafür über einen längeren Handlungsspielraum zu verfügen, soll die bestehende Ermächtigung aufgehoben und durch eine neue, auf 30 Monate befristete Ermächtigung ersetzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 04. November 2012 eigene Aktien, gleich welcher Gattung (Stamm- oder Vorzugsaktien), bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 06. Mai 2009 zu Punkt 6 der damaligen Tagesordnung beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des neuen Ermächtigungsbeschlusses, soweit nicht bereits ausgeübt, aufgehoben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder von ihr abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann sich auf Aktien nur einer Gattung beschränken. b) Arten des Erwerbs Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) aufgrund eines an jeweils alle Aktionäre einer Gattung gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. aufgrund einer an jeweils alle Aktionäre einer Gattung gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2010 11:02 ET (15:02 GMT)