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Kommentar der Financial Times Deutschland zu Goldman Sachs/SEC-vorab 19.Juli 2010

DJ Kommentar der Financial Times Deutschland zu Goldman Sachs/SEC-vorab 19.Juli 2010

Goldman Sachs: Aus Mangel an Gesetzen 
Die USA gelten als ein Land, in dem Kläger selbst bei kleinsten Schäden schon Millionenstrafen vor Gericht erstreiten können: Legendär ist der Fall von Stella Liebeck, die ihren heißen Kaffee verschüttete und wegen der Verbrennungen zunächst 3 Mio. Dollar zugesprochen bekam. 
Da wirkt es ausgesprochen unfair, wenn Goldman Sachs, einer der Mitverursacher der Finanzkrise, mit einer Strafzahlung davonkommt, die die Investmentbank aus der Portokasse bezahlen kann. Doch das Rechtssystem ist nicht dazu da, um allgemeine Rachegelüste geprellter Anleger zu befriedigen. Die Strafe über 550 Mio. Dollar mag vielen zu gering sein, sie ist aber nachvollziehbar. 
Um ein Unternehmen wegen Verfehlungen zu bestrafen, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Ankläger und Richter benötigen klare Beweise, die die Vorwürfe belegen und eine Bestrafung rechtfertigen. Zudem muss die Höhe der Strafe durch den entstandenen Schaden gerechtfertigt sein. Vor allem aber muss es eine rechtliche Basis für eine Bestrafung geben, also klare Regeln für Finanztransaktionen. 
Goldman Sachs wurde vorgeworfen, seinen Anlegern verschwiegen zu haben, dass das Ramschhypothekenangebot Abacus von einem Hedge-Fonds-Manager entwickelt wurde, der selbst gegen dieses Finanzprodukt wettete. Die Beweislage scheint aber längst nicht so gut gewesen zu sein, wie die SEC zu Beginn glauben machen wollte. Den Vorwurf des Betrugs musste sie fallen lassen. Und auch mit dem Rest ihrer Vorwürfe fürchtete sie wohl vor Gericht zu scheitern, sonst hätte sie sich nie auf einen außergerichtlichen Vergleich eingelassen. So hat sie Goldman Sachs zumindest ein Schuldeingeständnis abgetrotzt. 
Es ist auch fraglich, ob ein Richter eine höhere Zahlung angeordnet hätte. Eine Strafe muss sich am tatsächlichen Schaden orientieren. In dem Fall beläuft er sich auf rund 1 Mrd. Dollar - da wirken 550 Mio. Dollar angemessen. Zumal Goldman Sachs nicht allein verantwortlich ist. Riskante Spekulanten wie die IKB oder die Royal Bank of Scotland können schwerlich sämtliche Verantwortung an den Ausfällen an die Investmentbank abschieben. 
Das Hauptproblem in der rechtlichen Aufarbeitung der Finanzkrise aber können weder Richter noch die SEC lösen. Systemgefährdende Spekulationen können nur dann verfolgt werden, wenn sie gegen geltendes Gesetz verstoßen. Viele Angebote mögen fragwürdig gewesen sein, illegal waren sie meist nicht. Dafür bot die bisherige Finanzregulierung zu viele Schlupflöcher. 
Ein paar davon mag US-Präsident Barack Obama mit seiner Finanzreform nun schließen. Die Banken werden aber keine Mühe haben, in dem 2300-seitigen Werk neue Ausnahmeregelungen und Widersprüche zu entdecken, mit denen sie gefährliche Spekulationen vor Strafverfolgung schützen. Daher werden wohl auch künftig Finanzinstitute mit Strafzahlungen davonkommen, die dem Rechtsempfinden vieler Anleger widersprechen. 
 
 
 
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Hamburg HRB 70371 | Geschäftsführer: Ingrid M. Haas, Dr. Bernd Buchholz | 
 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 18, 2010 15:53 ET (19:53 GMT)

© 2010 Dow Jones News
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