Anzeige
Mehr »
Samstag, 28.06.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Blockbuster-Bohrergebnisse: Gold-Antimon-Fund in Nevada trifft geopolitischen Nerv
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
247 Leser
Artikel bewerten:
(0)

OLG Frankfurt bestätigt Beschluss zu T-Online-Nachzahlung

DJ OLG Frankfurt bestätigt Beschluss zu T-Online-Nachzahlung

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom AG muss früheren Aktionären ihrer ehemals börsennotierten Tochter T-Online 1,15 EUR je Anteilsschein nachzahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom März 2009 und wies damit Beschwerden der Telekom und von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen diesen zurück. Die Entscheidung, die für rund 120 Mio ehemalige T-Online-Aktien gilt, sei rechtskräftig.

Die Telekom hatte T-Online im April 2000 zu 27 EUR je Aktie an die Börse gebracht. Im Oktober 2004 kündigte sie an, die Tochter auf dem Wege einer Verschmelzung wieder komplett in den Konzern integrieren zu wollen. Begründet wurde der Schritt damals mit der Einführung einer integrierten Breitbandstrategie mit Blick auf die Entwicklung des deutschen Festnetz- und Breitbandgeschäfts.

Zunächst bot die Telekom den T-Online-Aktionären je 8,99 EUR im Rahmen eines öffentlichen Angebots. Für T-Online-Anteilseigner, die zu dem Preis nicht verkaufen wollten, wurde im März 2005 ein Umtauschverhältnis von 13 Telekom-Papieren für je 25 T-Online-Aktien festgelegt.

Einige T-Online-Aktionäre versuchten seinerzeit, die Verschmelzung grundsätzlich zu verhindern. Bis Mitte 2006 wurde die Reintegration gerichtlich blockiert. Anschließend wurde ein Spruchverfahren am Frankfurter Landgericht gestartet, bei dem es nicht mehr um die Verschmelzung als solche, sondern nur noch um die gerichtliche Prüfung des Umtauschverhältnisses ging.

Ein Telekom-Sprecher erklärte am Mittwoch auf Anfrage, das Bonner Unternehmen werde den rechtskräftigen Beschluss akzeptieren. Rückstellungen wegen des Rechtsstreits seien per Ende Juni noch nicht gebildet worden. Die Prognose für das laufende Jahr werde durch nun fällige die Zuzahlung nicht beeinflusst, fügte der Sprecher hinzu. Anlegeranwalt Peter Dreier kündigte an, Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen.

Webseite: www.telekom.de 
 
-Von Philipp Grontzki, Dow Jones Newswires; 
+49 (0)69 - 29725 107, philipp.grontzki@dowjones.com 
DJG/phg/rio 
-0- 

(END) Dow Jones Newswires

September 08, 2010 08:26 ET (12:26 GMT)

Copyright (c) 2010 Dow Jones & Company, Inc.

© 2010 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.