iQ Power AG: Details zur Wandelschuldverschreibung
iQ Power AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
15.09.2010 07:45
iQ Power AG: Details zur Wandelschuldverschreibung
- Umfang von EUR 6,45 Mio. (aufgeteilt in drei Tranchen von jeweils bis zu EUR 2,15 Mio.)
- Zeichnungsfrist der ersten Tranche: 20. September bis 4. Oktober 2010
- Wandlungspreis von 0,108 Euro; Stückelung EUR 500
- Finanzmittel dienen für Investitionen zur Ertragssteigerung
Zug/Schweiz, 15. September 2010 - Die iQ Power AG (ISIN: CH0020609688, WKN: A0DQVL, Symbol: IQPB), Entwickler und Vermarkter von umweltfreundlichen und technologisch führenden Starterbatterien für Kraftfahrzeuge, gibt die detaillierten Ausgestaltungsmodalitäten und Bedingungen der am 13. August angekündigten Wandelschuldverschreibung bekannt.
Der Verwaltungsrat der iQ Power AG hat durch die Beschlüsse vom 12. und 27. August sowie vom 10. September 2010 die Rahmenbedingungen der Wandelschuldverschreibung festgelegt. Der Umfang beläuft sich auf insgesamt maximal EUR 6,45 Mio. und ist eingeteilt in drei Tranchen von jeweils maximal bis zu EUR 2,15 Mio. Die Stückelung der Wandelschuldverschreibung beträgt EUR 500 oder ein Mehrfaches davon und wird nominal ausgegeben. Der Wandlungspreis beträgt 0,108 Euro. Dementsprechend kann eine Wandelobligation von EUR 500 in 4.629 Namenaktien der Gesellschaft mit einem Nominalwert von CHF 0,03 gewandelt werden.
Die Wandelschuldverschreibung wird den bestehenden Aktionären mit einem Vorwegzeichnungsrecht angeboten. Bei der angebotenen Stückelung von EUR 500 und einer eingetragenen Aktienanzahl von 383.609.653 ergibt dies in der ersten Tranche (in Höhe von EUR 2,15 Mio.) eine Anzahl von 4.300 Wandelobligationen (EUR 2.150.000 geteilt durch EUR 500). Das bedeutet, dass die Aktionäre für jeweils 89.212 Namenaktien (383.609.653 Aktien geteilt durch 4.300 Wandelobligationen) der Gesellschaft jeweils eine Wandelobligation im Betrag von EUR 500 zum Zeichnungspreis von EUR 500 zeichnen können.
Die Zeichnungsfrist für die erste Tranche läuft vom 20. September bis zum 4. Oktober 2010. Massgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären zustehenden Vorwegzeichnungsrechte ist deren Bestand an Namenaktien am 17. September 2010 nach Börsenschluss. Ein börslicher Handel für die Vorwegzeichnungsrechte findet nicht statt. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, eventuelle aufgrund des Vorwegzeichnungsrechtsangebotes nichtbezogene Wandelobligationen zu denselben Bedingungen während der Vorwegzeichnungsfrist interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung anzubieten.
Diejenigen Wandelschuldverschreibungsgläubiger, welche bis zum 15. Dezember 2010 sämtliche von ihnen in der ersten Tranche der Wandelschuldverschreibung gezeichneten Wandelobligationen in Namenaktien der Gesellschaft gewandelt haben, können vom 3. Januar 2011 bis zum 17. Januar 2011 mittels dem unter www.iqpower.com abrufbaren Formular Wandelobligationen der zweiten Tranche der Wandelschuldverschreibung von maximal EUR 2,15 Mio. zeichnen, wobei sie in jedem Fall nur Anspruch auf so viele Wandelobligationen haben, wie sie in der ersten Tranche der Wandelschuldverschreibung gezeichnet haben.
Diejenigen Wandelschuldverschreibungsgläubiger, welche bis zum 15. Dezember 2011 sämtliche von ihnen in der zweiten Tranche der Wandelschuldverschreibung gezeichneten Wandelobligationen in Namenaktien der Gesellschaft gewandelt haben, können vom 3. Januar 2012 bis zum 17. Januar 2012 mittels dem unter www.iqpower.com abrufbaren Formular Wandelobligationen der dritten Tranche der Wandelschuldverschreibung von maximal EUR 2,15 Mio. zeichnen, wobei sie in jedem Fall nur Anspruch auf so viele Wandelobligationen haben, wie sie in der zweiten Tranche der Wandelschuldverschreibung gezeichnet haben.
Sämtliche Wandelobligationen können bis einschließlich 31. Oktober 2013 mit Wirkung jeweils zum letzten Bankarbeitstag in der Schweiz jedes ersten Kalendermonats im Quartal sowie zusätzlich mit Wirkung zum 15. Dezember 2010 und 15. Dezember 2011 gewandelt werden. Der Zins der Wandelschuldverschreibung beträgt 3% p.a. und wird jeweils per Jahresende abgerechnet und bis spätestens zum 15. Januar des folgenden Jahres bezahlt. Am Ende der Laufzeit der Wandelschuldverschreibung (31. Dezember 2013) wird der Zins per diesem Zeitpunkt abgerechnet und sämtliche nicht gewandelten Wandelobligationen werden zurückbezahlt. Die Zinszahlungen sowie die Rückzahlungen der nicht gewandelten Wandelobligationen haben bis spätestens 10. Januar 2014 zu erfolgen. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung der Wandelschuldverschreibung durch die Gesellschaft ist ausgeschlossen.
Die neuen Finanzmittel, die der Gesellschaft durch Begebung der Wandelschuldverschreibung zufließen, sollen in erster Linie für Investitionen zur Ertragssteigerung verwendet werden. Daher werden mögliche Investitionen im Bereich Blei-Recycling geprüft. Preisschwankungen beim Blei, Hauptkostenanteil bei der Produktion von Batterien, könnten über ein Engagement im Bereich des Blei-Recyclings besser abgefangen und die Kosten gesenkt werden. Darüber hinaus ließe sich durch Investitionen in Anlagen zur Batterieformatierung, die einen der letzten Schritte in der Prozesskette der Batterieherstellung darstellt, die Tagesproduktion erhöhen und somit die Gesamtkapazität der iQ Power AG steigern.
Weiterführende Informationen zur Wandelschuldverschreibung entnehmen Sie bitte dem Emissionsprospekt vom 15. September, der auf der Homepage der Gesellschaft unter www.iqpower.com abrufbar ist.
Der Verwaltungsrat
Über iQ POWER
Die iQ POWER AG ist Entwickler und Anbieter neuartiger Starterbatterien für Kraftfahrzeuge. Die Produkte sind technologisch führend, zeichnen sich aus durch höhere Effizienz, sind umweltfreundlich und leichter. Das Unternehmen entwickelte unter anderem die erste durch Software gesteuerte, intelligente Autobatterie der Welt. Ergänzt wird das Spektrum der Aktivitäten durch Industriebatterien sowie Systemlösungen für elektrisches Energiemanagement in Fahrzeugen.
Operativer Teil des Unternehmens ist die iQ POWER GmbH in Chemnitz. Sie ist 100%ige Tochter der iQ POWER AG mit Sitz in Zug (Schweiz). Als Aktiengesellschaft ist die iQ POWER AG börsennotiert. Die Wertpapiere des Unternehmens werden am Geregelten Markt (General Standard) der Deutschen Börse Frankfurt gehandelt, im Freiverkehr an den Börsenplätzen Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart sowie über XETRA (ISIN: CH0020609688, WKN: A0DQVL, IQPB).
Kontakt: Unternehmenskontakt: iQ Power AG Metallstraße 9 CH-6304 Zug Tel.: +41(0)417680363 Fax: +41(0)417680368 info@iqpower.com www.iqpower.com
Investor Relations Kontakt: GFEI Aktiengesellschaft Hamburger Allee 26-28 60486 Frankfurt am Main Tel: +49(0)69 74 30 37 00 Fax: +49(0)69 74 30 37 22 iQPower@gfei.de www.gfei.de
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ISIN CH0020609688
AXC0021 2010-09-15/07:45