Ulm (ots) - Ablehnung sind die Zeugen Jehovas gewohnt. Von den Nazis wurden sie verfolgt, in der DDR waren sie verboten. Unsere Verfassung dagegen wertet die Religionsfreiheit als hohes Gut - eine Errungenschaft, die sich gerade im Umgang mit Minderheiten bewähren muss. Der Streit der Landesregierung um die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft dreht sich im Kern aber um eine andere Frage: Muss das Land ausgerechnet eine Organisation mit weitreichenden Privilegien wie Steuererleichterungen fördern, die aus seiner Sicht Grundrechte gefährdet und schon der bloßen Teilnahme an demokratischen Wahlen skeptisch gegenübersteht? Die Antwort der CDU/FDP-Regierung - die das vor gut einem Jahr in Teilen noch anders gesehen hatte - lautet nun zu Recht: nein. Natürlich erschwert die juristische Niederlage Berlins gegen die Zeugen Jehovas die Erfolgsaussichten des Landes in einem wahrscheinlichen Rechtsstreit. Aber angesichts der Tragweite einer möglichen Aufwertung, die Begehrlichkeiten bei Sektierern mit deutlich fragwürdigeren Positionen weckt, ist es der Versuch wert. Konsequenter wäre indes eine Änderung des Körperschaftssteuergesetzes. Doch eine Debatte darüber versuchen die großen christlichen Kirchen kleinzuhalten: Sie profitieren ebenfalls vom Körperschaftsstatus, der auch ein Beleg dafür ist, dass die Trennung von Staat und Kirche in Deutschland nie ganz vollzogen worden ist.
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