
Die Unfallzeitung hat recherchiert und stellt den Verbrauchern eine umfangreiche Liste der Konditionen der Versicherungen zur Verfügung. Mit Hilfe unserer Liste kann der Verbraucher sowohl beim bereits eingetretenen Schadensfall als auch im Hinblick auf eine zukünftig abzuschließende Kasko-Versicherung kompetent entscheiden.
So ist es durchaus möglich, dass Sie doch in Ihrer Werkstatt bleiben können, wenn der Strafabzug bei Ihrer Versicherung geringfügig ist. Der durchschnittliche Abzug beträgt etwa 15 %, es gibt jedoch beträchtliche Unterschiede bei den einzelnen Versicherungen. Die Selbstbeteiligung bei der DEVK beträgt zum Beispiel nur 150,00 Euro, bei der AXA müssen Sie 300 Euro zur Reparatur dazu zahlen. Bei Direktline hingegen wird der gesamte Rabatt rückgängig gemacht, wenn die Werkstattbindung nicht eingehalten wird.
Es lohnt sich, vor einer Entscheidung mit der eigenen Werkstatt ins Gespräch zu kommen. Bei einer kostenintensiven Reparatur ist es durchaus möglich, dass sich die Werkstatt an den Strafkosten beteiligt, wenn sie den Auftrag trotz Werkstattbindung erhält.
Laden Sie die Liste der Strafen und Konditionen bei Nichteinhaltung der Werkstattbindung auf der Webseite der Unfallzeitung herunter:
http://www.unfallzeitung.de/zeitung/kasko-mit-werkstattbindung
Die Redaktion der Unfallzeitung sendet interessierten Verbrauchern und Fachleuten gerne auch die Gesamtliste aller Kasko-Versicherungsbedingungen der Versicherungen auf einer CD zu. Kontaktieren Sie uns unter info@unfallzeitung.de .
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