Themen heute:
Deutsche Schifffahrt unterschätzt Piraten /// HUK24-Vorstand bietet Kunden bei Versicherungsabschluss Erstattung der Kosten für einen Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest an /// Kinder auf der Piste: Wer zahlt bei einem Skiunfall?
1.
Oft werde im Falle einer Schiffsentführung als erstes nach dem Militär gerufen. Dabei sei es unerlässlich, schon im Vorfeld präventive Maßnahmen zum Schutz vor Schiffsentführungen zu ergreifen, sagt man beim weltweit führenden Versicherungsmakler Aon. Um eine Schiffsentführung zu verhindern, können spezialisierte Krisenberatungsunternehmen ein Präventionskonzept erarbeiten. Dieses wird genau auf das Schiff und dessen Route zugeschnitten.
2.
Wie verbraucherfreundlich sind Online-Preisvergleiche für die Kfz-Versicherung? Was viele Nutzer nicht wissen ist, dass die meisten Portale bei einer Vermittlung Provisionen kassieren. Nach Schätzungen von Dr. Fred Wagner, Professor für Versicherungsbetriebslehre an der Universität Leipzig, werden pro Abschluss bis zu 90 Euro fällig. Und die von ihm untersuchten Online-Portale listen nur zwischen "20 und 70 Kfz-Versicherer". Es sind aber rund 110 Gesellschaften am Markt. Interessant ist ein Ansatz der HUK24, einer Gesellschaft, die zur HUK-COBURG gehört. Hier plant man offensichtlich ein eigenes Vergleichsportal mit dem Argument, es gehe dabei gegen die "Tendenz zur Monopolbildung" und einen "echten Wettbewerb". Inwieweit sich dies den Kunden vermitteln lässt, bleibt natürlich abzuwarten, auch wenn das geplante Portal der HUK24 auch für andere Versicherungsgesellschaften offen sein soll. Grundsätzlich könnten sich auf dieser Plattform alle Versicherer listen lassen, so ein Sprecher des Unternehmens. Richtschnur sei dabei die Qualität des Angebots und nicht die Interessen von Maklern. Bis dahin gilt ein anderes Angebot der HUK24, das durchaus interessant ist. Die Kosten in Höhe von 16 Euro für einen Kfz-Versicherungsvergleich bei der Stiftung Warentest erstattet die HUK24 dem Kunden, wenn er bei dem Unternehmen abschließt. Gut für Kfz-Versicherungsnehmer ist in diesem Fall, dass sie so kostenlos ein seriöses Angebot bekommen.
3.
Für wintersportbegeisterte Eltern ist es selbstverständlich, ihre Kinder mit auf die Piste zu nehmen. Doch wer haftet, wenn diese einen Unfall verursachen? Grundsätzlich sind die Aufsichtspersonen - also etwa die Eltern oder ein Skilehrer - für die kleinen Wintersportler verantwortlich. Wenn trotz ausreichender Aufsicht etwas passiert, kann das den Geschädigten teuer zu stehen kommen: Bei Jungen und Mädchen unter sieben Jahren bekommt er den Schaden normalerweise nicht ersetzt. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.