Zürich (ots) - Sunrise legt gegen die von der Eidgenössischen
Kommunikationskommission (ComCom) am 13.12.2010 verfügten Preise für
den Teilnehmeranschluss (TAL) und die Interkonnektionsgebühren
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Der mit 17.30 CHF
(2009) respektive 16.70 CHF (2010) festgesetzte TAL-Preis wurde
gegenüber dem Jahr 2008 zwar erneut etwas gesenkt - ist nach
Auffassung von Sunrise aber nach wie vor zu hoch, gerade im Vergleich
zum europäischen Mittel. Die überhöhten Preise resultieren aus der
nicht korrekten Umsetzung der LRIC-Methode, welche zu einer
Diskriminierung der privaten Telekomdienstleister führt und letztlich
wirksamen Wettbewerb verhindert.
Beim Teilnehmeranschluss handelt es sich um eine Vorleistung der
Swisscom auf der letzten Meile, auf die private Telekomdienstleister
angewiesen sind, um ihren eigenen Kunden Dienstleistungen zu
erbringen. Können sich die Telekomdienstanbieter nicht auf einen
Preis einigen, kann auf Begehren der privaten Anbieter die
Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die Preise hierzu
festlegen. Die ComCom hatte erstmals am 24.9.2008 die Preise für den
Teilnehmeranschluss und die Interkonnektionsgebühren für die Jahre
2007 und 2008 festgelegt. Nachdem der ursprünglich von Swisscom
verlangte Preis von 31.00 CHF für den Teilnehmeranschluss für das
Jahr 2008 von der ComCom bereits auf 18.18 CHF gesenkt wurde,
verlangte Swisscom für die Jahre 2009 und 2010 wieder höhere Preise.
Die ComCom korrigiert mit ihrem neusten Entscheid die überhöhten
Preise von Swisscom leicht und legt sie für das Jahr 2009 auf 17.30
CHF und für 2010 auf 16.70 CHF fest.
Permanente Neubewertung des Telekomnetzes führt zu überhöhten
Preisen
Die Bestimmung der kostenorientierten Preise erfolgt nach der sog.
LRIC-Methode. In ihrem Verständnis der Methode nimmt die ComCom bzw.
die Swisscom bei der Preisberechnung eine vollständige Neubewertung
(Wiederbeschaffungsneuwert) der Netzinfrastruktur zu den aktuellen
Baukosten vor. Sunrise hat bereits verschiedentlich darauf
hingewiesen, dass dieses Vorgehen überhöhte und diskriminierende
Preise ergibt, da sowohl die Kabelkanalisationen als auch die
Kupferkabel der letzen Meile grossteils bereits vor Jahrzehnten
gebaut wurden und längst abgeschrieben sind. Swisscom verrechnet
ihrer Konkurrenz damit Kosten, die ihr selber nicht anfallen. Würde
bei der Bewertung der Anlagen die Amortisation berücksichtigt
(Wiederbeschaffungsrestwert), müsste Swisscom die Mitbenutzung ihres
Netzes und damit insbesondere des TAL zu erheblich tieferen Preisen
anbieten, als von der ComCom festgelegt. Diese Umsetzungspraxis der
LRIC-Methode verhindert einen fairen Wettbewerb und tiefere Preise
für die Konsumenten.
Es bedarf dringend einer Anpassung der Kostenberechnungspraxis für
die Zugangspreise (LRIC) damit diese tatsächlich kostenbasiert
berechnet werden und nicht längst abgeschriebene
Infrastrukturelemente nochmals in den Zugangspreis eingerechnet
werden.
Unterstützung erhält Sunrise vom Preisüberwacher, den die ComCom
zwingend zu konsultieren hat. Auch er kritisiert, dass Swisscom
längst abgeschriebene Anlagen vollständig neu bewerten, darf und
fordert eine Abkehr von der bisherigen Praxis.
Sunrise gibt sinkende Einkaufspreise den Kunden weiter oder
investiert die Kosteneinsparungen in den weiteren Netzausbau. So ist
weiterhin geplant in den nächsten fünf Jahren über 1 Mrd. CHF in
Infrastruktur zu investieren.
Glossar
Regulierter Netzzugang: Gemäss Fernmeldegesetz (FMG) muss die
vormalige Monopolistin Swisscom der Konkurrenz auf transparente und
nichtdiskriminierende Weise sowie zu kostenorientierten Preisen
Netzzugang gewähren.
Long Run Incremental Cost (LRIC): Berechnungsmethode, welche die
Fernmeldedienstverordnung (FDV) für Bestimmung der kostenorientierten
Preise vorgibt.
Wiederbeschaffungsneuwert: Zur Bestimmung der Kapitalkosten sind die
Anlagen zu bewerten. Der Wiederbeschaffungsneuwert bezieht sich
dabei auf ein vollständig neues Netz.
Wiederbeschaffungsrestwert: Der Wiederbeschaffungsrestwert
berücksichtigt bereits getätigte Abschreibungen und damit die
Amortisation der Anlagen.
Kontakt:
Sunrise Medienstelle
Sunrise Communications AG
Binzmühlestrasse 130
8050 Zürich
Media Hotline: 0800 333 000
media@sunrise.net
www.sunrise.ch
Kommunikationskommission (ComCom) am 13.12.2010 verfügten Preise für
den Teilnehmeranschluss (TAL) und die Interkonnektionsgebühren
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Der mit 17.30 CHF
(2009) respektive 16.70 CHF (2010) festgesetzte TAL-Preis wurde
gegenüber dem Jahr 2008 zwar erneut etwas gesenkt - ist nach
Auffassung von Sunrise aber nach wie vor zu hoch, gerade im Vergleich
zum europäischen Mittel. Die überhöhten Preise resultieren aus der
nicht korrekten Umsetzung der LRIC-Methode, welche zu einer
Diskriminierung der privaten Telekomdienstleister führt und letztlich
wirksamen Wettbewerb verhindert.
Beim Teilnehmeranschluss handelt es sich um eine Vorleistung der
Swisscom auf der letzten Meile, auf die private Telekomdienstleister
angewiesen sind, um ihren eigenen Kunden Dienstleistungen zu
erbringen. Können sich die Telekomdienstanbieter nicht auf einen
Preis einigen, kann auf Begehren der privaten Anbieter die
Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die Preise hierzu
festlegen. Die ComCom hatte erstmals am 24.9.2008 die Preise für den
Teilnehmeranschluss und die Interkonnektionsgebühren für die Jahre
2007 und 2008 festgelegt. Nachdem der ursprünglich von Swisscom
verlangte Preis von 31.00 CHF für den Teilnehmeranschluss für das
Jahr 2008 von der ComCom bereits auf 18.18 CHF gesenkt wurde,
verlangte Swisscom für die Jahre 2009 und 2010 wieder höhere Preise.
Die ComCom korrigiert mit ihrem neusten Entscheid die überhöhten
Preise von Swisscom leicht und legt sie für das Jahr 2009 auf 17.30
CHF und für 2010 auf 16.70 CHF fest.
Permanente Neubewertung des Telekomnetzes führt zu überhöhten
Preisen
Die Bestimmung der kostenorientierten Preise erfolgt nach der sog.
LRIC-Methode. In ihrem Verständnis der Methode nimmt die ComCom bzw.
die Swisscom bei der Preisberechnung eine vollständige Neubewertung
(Wiederbeschaffungsneuwert) der Netzinfrastruktur zu den aktuellen
Baukosten vor. Sunrise hat bereits verschiedentlich darauf
hingewiesen, dass dieses Vorgehen überhöhte und diskriminierende
Preise ergibt, da sowohl die Kabelkanalisationen als auch die
Kupferkabel der letzen Meile grossteils bereits vor Jahrzehnten
gebaut wurden und längst abgeschrieben sind. Swisscom verrechnet
ihrer Konkurrenz damit Kosten, die ihr selber nicht anfallen. Würde
bei der Bewertung der Anlagen die Amortisation berücksichtigt
(Wiederbeschaffungsrestwert), müsste Swisscom die Mitbenutzung ihres
Netzes und damit insbesondere des TAL zu erheblich tieferen Preisen
anbieten, als von der ComCom festgelegt. Diese Umsetzungspraxis der
LRIC-Methode verhindert einen fairen Wettbewerb und tiefere Preise
für die Konsumenten.
Es bedarf dringend einer Anpassung der Kostenberechnungspraxis für
die Zugangspreise (LRIC) damit diese tatsächlich kostenbasiert
berechnet werden und nicht längst abgeschriebene
Infrastrukturelemente nochmals in den Zugangspreis eingerechnet
werden.
Unterstützung erhält Sunrise vom Preisüberwacher, den die ComCom
zwingend zu konsultieren hat. Auch er kritisiert, dass Swisscom
längst abgeschriebene Anlagen vollständig neu bewerten, darf und
fordert eine Abkehr von der bisherigen Praxis.
Sunrise gibt sinkende Einkaufspreise den Kunden weiter oder
investiert die Kosteneinsparungen in den weiteren Netzausbau. So ist
weiterhin geplant in den nächsten fünf Jahren über 1 Mrd. CHF in
Infrastruktur zu investieren.
Glossar
Regulierter Netzzugang: Gemäss Fernmeldegesetz (FMG) muss die
vormalige Monopolistin Swisscom der Konkurrenz auf transparente und
nichtdiskriminierende Weise sowie zu kostenorientierten Preisen
Netzzugang gewähren.
Long Run Incremental Cost (LRIC): Berechnungsmethode, welche die
Fernmeldedienstverordnung (FDV) für Bestimmung der kostenorientierten
Preise vorgibt.
Wiederbeschaffungsneuwert: Zur Bestimmung der Kapitalkosten sind die
Anlagen zu bewerten. Der Wiederbeschaffungsneuwert bezieht sich
dabei auf ein vollständig neues Netz.
Wiederbeschaffungsrestwert: Der Wiederbeschaffungsrestwert
berücksichtigt bereits getätigte Abschreibungen und damit die
Amortisation der Anlagen.
Kontakt:
Sunrise Medienstelle
Sunrise Communications AG
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8050 Zürich
Media Hotline: 0800 333 000
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