
Banken im Sinne des Kreditwesengesetzes sind keine Spielbanken. Nicht wenige Institute, darunter solche, die Wettbewerbern gerne vorhalten, über kein tragfähiges Geschäftsmodell als Bank zu verfügen, gerieren sich aber bis heute so, als sei Hauptgegenstand ihres Unternehmens der Betrieb eines Finanzcasinos. Diese Lebenswirklichkeit sollte der Rechtsvertreter der Deutschen Bank realisieren, statt dem Bundesgerichtshof in der endlich in Karlsruhe angekommenen Causa eine "lebensfremde" Haltung anzulasten und große Töne von einer "zweiten Finanzkrise" zu spucken, sollte der XI. Zivilsenat es wagen, gegen die Deutsche Bank zu urteilen. Nach diesem frechen Auftritt müssen wir die jüngere Geschichte wohl komplett umschreiben: Große Banken waren in der "ersten" Finanzkrise nicht Mittäter, sondern beklagenswerte Opfer!
Ob das Abitur reicht, um einen Swap der in Rede stehenden Machart mit all seinen drohenden Konsequenzen zu berechnen, oder doch eher acht Semester Mathestudium geboten wären, sei einmal dahingestellt. Auf jeden Fall muss aber ein Mindestmaß an gesundem Menschenverstand genügen, um zu erkennen, dass es sich bei solchen Geschäften schlicht und ergreifend um Wetten handelt. Zu zocken und sich zu verzocken, ist privaten Unternehmen indes nicht verboten; bei den in ähnlichen Fällen klagenden Kommunen, die Steuergelder aufs Spiel gesetzt haben, kann das anders aussehen. Doch so schwer es fällt, Banken, die dieses Zeug aggressiv vertrieben haben, in Schutz zu nehmen: Wer Kaufmann ist und noch seine fünf Sinne beisammen hat, sollte sich schon glaubhaft auf sehr außergewöhnliche Umstände berufen können, um den Schaden aus einer verlorenen Wette voll auf die Gegenseite, in diesem Fall die Bank, abwälzen zu dürfen. Hier gehört auch Dummheit bestraft.
(Börsen-Zeitung, 9.2.2011)
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