DJ Commerzbank-Tochter Eurohypo erleidet im Genussrechtsstreit erste Niederlage
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Commerzbank AG hat im Rechtsstreit mit dem Hedge-Fonds QVT um ausgefallene Kuponzahlungen und gekappte Rückzahlungsanprüche bei der Tochter Eurohypo eine erste Niederlage erlitten. Demnach entschied der zuständige Richter Martin Müller, dass dem Hedge-Fonds QVT mehr als 20.000 EUR an entgangenen Kuponzahlungen zustehen. Aufgrund der Signalwirkung für andere klagewillige Investoren steht für die Commerzbank in dem Fall aber weit mehr auf dem Spiel als der nun fällige Betrag. Laut einem Commerzbank-Sprecher wird die Bank die Urteilsbegründung prüfen und behält sich vor, Rechtsmitteln einzulegen.
Der Rechtsstreit tangiert drei Genussscheine, die von mit der Eurohypo verbundenen Unternehmen begeben wurden. Gemäß dem Urteil muss die Eurohypo alle drei Genusscheine vollumfänglich zurückzahlen. Im Februar 2010 hat die Bank den Nennwert der Papiere um kleinen einstelligen Prozentbetrag gekürzt, da der Immobilien- und Staatsfinanzierer 2009 ein Jahresverlust erlitt.
Bei zweien der Genussscheine, die von der durch die Eurohypo übernommenen Essenhyp begeben wurden, muss die Eurohypo auch die für 2009 ausgesetzten Kuponzahlungen nachholen. Bei einem weiteren Genussschein, der von der 2002 mit der Eurohypo verschmolzenen Rheinhyp begeben wurde, bleibt der Commerzbank-Tochter die Zinszahlung hingegen erspart. QVT drängte mit der Klage auf die volle Rückzahlung und Zinszahlung bei allen drei Genussscheinen.
Seit die Commerzbank mit der Eurohypo vor drei Jahren einen Beherrschungsvertrag schloss, ist der Immobilienfinanzierer weisungsgebunden; Gewinne sollten fortan an die Mutter abgeführt werden. Im Gegenzug übernahm die Commerzbank anfallende Verluste. Für die Anleger hatte dies zunächst keine Auswirkungen, denn die Eurohypo zahlte 2008 trotz Verlusten weiter die anfallenden Zinsen.
Erst 2009 fingen die Probleme an, als weder die Eurohypo noch der Commerzbank-Konzern die Zinsen für die Genussscheine zahlten und dies mit den angefallenen Verlusten bei der Eurohypo begründeten. "Vorher gab es für uns keinen Anlass, aktiv zu werden, da die Zahlungen geleistet wurden", begründete QVT die Klage.
- Von Eyk Henning, Dow Jones Newswires; +49 (0)69 - 29725 108, eyk.henning@dowjones.com DJG/eyh/brb(END) Dow Jones Newswires
February 15, 2011 11:39 ET (16:39 GMT)
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