DJ DGAP-HV: Rheinmetall Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2011 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
[DE0007030009 DGAP-HV: Rheinmetall Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Rheinmetall Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2011 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 30.03.2011 / 15:09 =-------------------------------------------------------------------- Rheinmetall AG Düsseldorf ISIN: DE0007030009 \ WKN: 703000 Einladung zur Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Rheinmetall AG, Düsseldorf, die am Dienstag, dem 10. Mai 2011, 10.00 Uhr, im MARITIM Hotel Berlin, Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin, stattfindet. Die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung wurde im elektronischen Bundesanzeiger am 30. März 2011 veröffentlicht. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2010 Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Rheinmetall AG in 40476 Düsseldorf, Rheinmetall Platz 1, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im Internet unter www.rheinmetall.com/hauptversammlung.php zur Verfügung. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss am 22. März 2011 entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Rheinmetall AG des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von 57.800.000,00 EUR wie folgt zu verwenden: - Ausschüttung einer Dividende von 1,50 EUR je = 57.458.703,00 EUR dividendenberechtigter Stückaktie - Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen = 341.297,00 EUR Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Falls sich bis zur Hauptversammlung die Anzahl der eigenen Aktien ändert, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 1,50 EUR je dividendenberechtiger Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands Vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 (VorstAG) hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem überprüft und durch Beschluss vom 22. März 2011 angepasst. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist ausführlich im Vergütungsbericht dargestellt, der im Geschäftsbericht 2010 als Teil des Corporate Governance Berichts veröffentlicht ist und im Internet unter www.rheinmetall.com/hauptversammlung.php zur Verfügung steht. Durch das VorstAG wurde zugleich die Möglichkeit geschaffen, dass die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließt (§ 120 Abs. 4 AktG). Hiervon soll Gebrauch gemacht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das im Vergütungsbericht als Teil des Geschäftsberichts 2010 dargestellte System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Rheinmetall AG zu billigen. 6. Nachwahl zum Aufsichtsrat Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 8. Juli 2010 ist Herr Detlef Moog gemäß § 104 AktG anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Henning von Ondarza für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 10. Mai 2011 zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt worden. Herr Toni Wicki ist durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 6. Dezember 2010 anstelle des verstorbenen Aufsichtsratsmitglieds Reinhard Sitzmann für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 10. Mai 2011 zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt worden. Als gewähltes Ersatzmitglied ist Herr Dr. Michael Mielke als neuer Arbeitnehmervertreter anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Dr. Ludwig Dammer für die Zeit bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft nachgerückt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Mitbestimmungsgesetzes 1976 aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die gerichtliche Bestellung der Herren Detlef Moog und Toni Wicki zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner soll durch die Wahl der Hauptversammlung abgelöst werden. a) Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats - vor, Herrn Detlef Moog, Mülheim Beratender Ingenieur bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Mitgliedschaften von Herrn Moog in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Rheinmetall Waffe Munition GmbH (Vorsitzender)* Rheinmetall Landsysteme GmbH (Vorsitzender)* b) Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats - vor, Herrn Toni Wicki, Oberrohrdorf, Schweiz Beratender Ingenieur bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Mitgliedschaften von Herrn Wicki in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Verwaltungsrat Implenia AG *) konzerninternes Mandat i.S.d. § 100 Abs. 2 AktG 7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Düsseldorf, zu wählen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrecht im Zeitpunkt der Einberufung Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 39.599.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.293.198 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte zustehen. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft somit auf 39.599.000 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 38.305.802. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an folgende Adresse übermitteln: Rheinmetall AG c/o Commerzbank AG(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 30, 2011 09:09 ET (13:09 GMT)