Themen heute:
Wann Rentner nach dem Alterseinkünftegesetz steuerpflichtig sind /// Zwang zu Unisex-Tarifen beschert Versicherern hohe Belastungen /// AOK mit neuem Arzneimittel-Navigator
1.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, im Ruhestand nichts mehr an das Finanzamt zahlen zu müssen. Tatsächlich ist es hingegen so, dass immer mehr Rentner ihre Einkünfte zu versteuern haben. Doch wer genau ist nach dem Ausstieg aus dem Berufsleben abgabepflichtig? Geregelt ist das im Alterseinkünftegesetz, das im Thema des Monats unter www.swisslife.de/alterseinkuenftegesetz beleuchtet wird. Während es in Teil 1 vom Februar um die finanziellen Auswirkungen bei Arbeitnehmern ging, erklärt Swiss Life in Teil 2 vom März, was für Ruheständler steuerrechtlich gilt, nennt hilfreiche Tipps und veranschaulicht durch Rechenbeispiele die finanziellen Folgen der Regelung. Bis 2005 mussten nur vergleichsweise wenige Ruheständler Steuern zahlen. Beispielsweise diejenigen, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung hatten. Durch den schrittweisen Umstieg auf die nachgelagerte Besteuerung der Bezüge im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes sind nun deutlich mehr Rentner dazu angehalten, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Doch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass tatsächlich Abgaben zu entrichten sind. Das hängt von zahlreichen Faktoren ab, etwa vom Familienstand, von der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge oder etwaigen steuerlichen Abzugsbeträgen.
2.
Die deutsche Assekuranz steht vor hohen Zusatzbelastungen infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGh), das ab dem 21. Dezember 2012 einheitliche Versicherungstarife für Männer und Frauen bei Neuverträgen vorschreibt. Die Einführung von Unisex-Tarifen wird vor allem in den Bereichen Aktuariat und Risikomanagement zusätzlichen Aufwand verursachen. Hier lastet ohnehin schon ein hoher Druck auf den Versicherern.
Die Zusatzkosten für die Schaffung geschlechterneutrale Tarife werden, soweit die Marktlage dies zulässt, mittelfristig auf alle Versicherten umgelegt werden. Dies hat eine Markteinschätzung des Beratungshauses PPI AG ergeben.
3.
Die AOK hat ihren Arzneimittel-Navigator erweitert und noch besser auf das Informationsbedürfnis der Versicherten abgestimmt. So bietet die Online-Suchmaschine jetzt auch Angaben zu den Anwendungsgebieten von rezeptfreien und vom Arzt verordneten Medikamenten an. Auch beim neuen Arzneimittel-Navigator arbeitet die AOK mit der unabhängigen Stiftung Warentest zusammen.