Die Wirtschaftsnachrichten vom 15. März 2011
Themen heute:
Jod nicht ohne behördliche Anweisung einnehmen /// Zinserhöhungen sind Gift für die Weltwirtschaft /// EU plant Neuregelung bei vorzeitiger Tilgung von Baudarlehen
1.
Nach dem Atomunfall in Japan sollten deutsche Bundesbürger so genannte Jodtabletten - wenn überhaupt - nur nach ausdrücklicher behördlicher Aufforderung einnehmen. Die Bundesapothekerkammer rät von der Einnahme von Jodtabletten auf eigene Faust ausdrücklich ab. Erwachsene über 45 Jahren sollten grundsätzlich keine hochdosierten Jodtabletten einnehmen, da diese das Risiko für schwerwiegende Schilddrüsenerkrankungen erhöhen.
2.
Ähnlich wie schon 2008 will die Europäische Zentral Bank EZB schon wieder mit der stumpfen Zinswaffe Inflationsgefahren bekämpfen. Damals waren die Rohstoffpreise am Höchststand und der Ölpreis kletterte auf bis zu 150 US-Dollar pro Barrel. Weltweit wurden die Zinsen erhöht, weil die Inflation auf 4 bis 5 Prozent anstieg. Diese Zinserhöhungen waren dann der letzte Tropfen, der das Fass einer total überschuldeten Weltwirtschaft zum Überlaufen gebracht hat. Nach Ansicht von Eckart Langen von der Goltz von der PSM Vermögensverwaltung sind die Rohstoffpreise heute wie damals hauptsächlich wegen Naturkatastrophen, vor allem im Agrarbereich und steigender Nachfrage aus China künstlich angeheizt worden. Die dramatischen Ereignisse in Japan werden in einigen Monaten zu einer weiteren Verteuerung der Rohstoffpreise führen. Doch statt die Zinsen zu erhöhen, sollten Notenbanken und Regierungen endlich die Spekulationen an den Rohstoffmärkten eindämmen. Würde man den Hedgefonds verbieten, größere Positionen an den Rohstoffmärkten zu halten, käme es von ganz alleine zu einem erheblichen Preisrückgang, so Langen von der Goltz.
Vorübergehende Inflationsgefahren mit höheren Zinsen zu bekämpfen, seien das reinste Gift. Die EZB vergesse dabei, dass Zinsen Kosten sind und die Inflation unnötig weiter anschwellen lassen.
3.
Eigenheimerwerber in Deutschland werden nach Ansicht von Steria Mummert Consulting nach Vorlage des neuen EU-Gesetzentwurfs zu Hypothekarkrediten damit rechnen dürfen, dass die bislang üblichen hohen Entschädigungszahlungen bei vorzeitiger Ablösung von Baukrediten auf den Prüfstand kommen. Die für den 16. März 2011 angekündigte neue EU-Richtlinie zur verantwortungsvollen Wohnungsbaufinanzierung wird allerdings kein Verbot der deutschen Vorfälligkeitsentschädigung beinhalten, heißt es aus Brüssel. Dennoch rechnen Experten damit, dass künftig der nationale Gesetzgeber für einen Interessenausgleich beim vorzeitigen Ausstieg von Baufinanzierungskunden sorgen muss.