Themen heute:
E10 und kein Ende des Verwirrspiels /// Wo die Narrenfreiheit endet
1.
Das Verwirrspiel um E10 nimmt kein Ende. Der schwarze Peter wird derzeit von einer Seite zur anderen geschoben. Dabei ist es für den Kunden, sprich, den Autofahrer an der Zapfsäule, kaum noch überschaubar, wer Recht hat, wer Unrecht und was dran ist an den Behauptungen, dass E10 mehr schadet, als es nutzt. Die Rede ist zum einen von Motorgefährdungen für ältere Fahrzeuge und Mehrverbrauch, weil die Leistungsausnutzung geringer sei als beim konventionellen bisherigen Treibstoff, auf der anderen Seite prognostizieren Umweltverbände deutlich steigende Nahrungsmittelpreise, weil Nahrungsmittel quasi im Benzintank landen und so anderswo fehlen. Etwas abenteuerlich erscheint allerdings die Aussage von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP). Er sieht die Schuld bei der Industrie. Ob es allerdings fair ist, jemanden dazu zu zwingen, etwas zu verkaufen, was der nicht unbedingt verkaufen will und ihm dann auch noch die Verantwortung dafür zuzuschustern, dem potentiellen Kunden genau dieses Produkt schmackhaft zu machen, kann einmal dahingestellt bleiben. Hier wäre mit Erklärungen eher die Politik gefragt. Ob bei dem für Dienstag geplanten Benzin-Gipfel, zu dem Brüderle geladen hat, etwas herauskommen wird, steht allerdings auch in den Sternen. Eines ist allerdings auch sicher. Wenn E10 einen Durchbruch haben soll, müssen alle Seiten die Kunden schnellstmöglich über alle relevanten Fakten informieren. Dann klappt's vielleicht auch bald mit dem E10 tanken!
2.
Ob Karneval, Fastnacht, Fasnet oder Fasching - zur Zeit herrscht fast überall in Deutschland Ausnahmezustand. Doch auch auf dem Höhepunkt der tollen Tage ist längst nicht alles erlaubt. Wer sich ins Zentrum des Narrentreibens begibt, muss auch Humor beweisen. Sollte man zum Beispiel bei einem Karnevalsumzug von umherfliegenden Süßigkeiten getroffen werden, besteht nach Informationen der Advocard- Rechtsschutzversicherung in der Regel kein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Auch müssen die Zuschauer eines Umzuges nicht informiert werden, dass Konfettikanonen Lärm machen. Wer durch solch einen Kanonenschuss oder einen Böller beispielsweise einen Tinnitus erleidet, hat daher keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz gegen die Veranstalter. Problem Getränkeentsorgung: Der Jecke trinkt gern Bier. Und was hinein kommt, muss auch wieder raus. Das rechtfertigt allerdings noch nicht, sich am nächsten Laternenmasten zu erleichtern. Die Karnevalshochburg Köln beispielsweise erhebt ein Ordnungsgeld von bis zu 100 Euro.